Die Soforthilfe des Landes NRW für die nach wie vor von erheblichen Umsatzeinbrüchen betroffenen kleinen und mittleren Betrieben wird durch eine Überbrückungshilfe des Bundes ergänzt. Bei dieser handelt es sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften. Das gilt auch für freischaffende Musikerinnen und Musiker.
Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart: "Die Solo-Selbstständigen und kleinen Personengesellschaften sind eine wichtige Säule der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und zugleich von der Pandemie besonders hart betroffen. Viele leiden unter einem starken Umsatzrückgang. Um den Betroffenen Planungssicherheit zu geben, ergänzen wir die Förderung des Bundes von vornherein um die Pauschale und stellen dafür rund 300 Millionen Euro aus der Landeskasse bereit.“
Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben Bund und Land in den vergangenen drei Monaten mehr als 426.000 Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen durch die bislang schwersten Monate der Corona-Krise geholfen. In keinem anderen Bundesland wurden so viele Anträge gestellt und so hohe Auszahlungen geleistet wie in Nordrhein-Westfalen: Insgesamt wurden 4,5 Milliarden Euro an Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinbetriebe überwiesen. Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart gab einen Überblick: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/426000-kleinstunternehmen-erhielten-finanzielle-unterstuetzung-durch-die-nrw.