Der Landesmusikrat NRW teilt mit, dass der von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten beschlossene Kultur-Lockdown nicht zur Schließung der Musikschulen hätte führen müssen, hätte man sie den Schulen gleichgestellt, die weiterhin arbeiten. Doch die neue Coronaschutzverordnung des NRW-Gesundheitsministeriums sieht ausdrücklich vor, dass ab Montag, den 2. November die Musikschulen schließen müssen (Coronaschutzverordnung vom 30.10.20, §7 Abs. 1 Satz 2 und 3).
Noch in der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober hatten der Vorsitzende des Kulturrats NRW Gerhart Baum und der Präsident des Landesmusikrats NRW Reinhard Knoll ebenso wie der Verband deutscher Musikschulen mit Eingaben an Ministerpräsident Laschet, Gesundheitsminister Laumann, Kulturministerin Pfeiffer-Poensgen und die Kulturpolitischen Sprecher von vier Landtagsfraktionen gefordert, dass die Musikschulen offenbleiben müssen, um die Kontinuität kultureller Bildung zu gewährleisten.
NRW steht mit diesem Verbot in Deutschland bislang allein da.