Um das kulturelle Leben in Nordrhein-Westfalen angesichts der weiterhin großen Herausforderungen der Corona-Krise schrittweise und verantwortungsvoll wieder zur Entfaltung zu bringen, hat die Landesregierung einen detaillierten Stufenplan vorgelegt. Dieser sieht vor, die Anti-Corona-Maßnahmen im Kulturbereich in den kommenden Wochen und Monaten schrittweise zu reduzieren – abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens.

"Die zurückliegenden Wochen haben auf schmerzliche Weise deutlich gemacht, wie sehr das persönliche kulturelle Erleben in unserem Alltag fehlt. Umso mehr freut es mich, dass die aktuelle Entwicklung jetzt eine behutsame Öffnung des kulturellen Lebens möglich macht. Bei aller Freude dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass der Schutz der Künstlerinnen und Künstler, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie der Besucherinnen und Besucher weiterhin an erster Stelle stehen müssen. Ich bin aber absolut überzeugt, dass die Kultur in Nordrhein-Westfalen auch diese Herausforderung erfolgreich meistern wird“, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Erste Lockerungen sind bereits umgesetzt worden: Museen, Ausstellungen und Musikschulen dürfen unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen und teilweise weiteren Auflagen wieder öffnen, ebenso Bibliotheken und Archive.

Ab Montag, 11. Mai, sollen in einer nächsten Stufe auch kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel ermöglicht werden. Bei Einhaltung strenger Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung sowie einem mit der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept sind solche Aufführungen grundsätzlich auch in Gebäuden zulässig. In Musikschulen sind ab 11. Mai neben Einzelunterricht auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich. Ebenfalls wird der Probenbetrieb unter Schutzauflagen ermöglicht, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Eine weitere Stufe zur verantwortungsvollen Wiederaufnahme des kulturellen Lebens in Nordrhein-Westfalen wird am 30. Mai erfolgen: Ab diesem Datum soll Kinos sowie kleineren Theatern, Opern und Konzerthäusern eine Wiedereröffnung ermöglicht werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet werden kann und die Einrichtungen ein Zutrittskonzept für den Einlass sowie das Verlassen der Häuser vorlegen können. Das von den Häusern vorzulegende Zutrittskonzept sieht u.a. vor, dass zwischen haushaltsfremden Besuchern jeweils zwei Sitzplätze freizuhalten sind und Vorkehrungen zum Schutz der im Bühnenbereich tätigen Personen getroffen werden. Zudem soll verstärkt Ordnungspersonal eingesetzt werden, um Menschenansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Bei den großen Theatern, Opern und Konzerthäusern, bei denen die Anpassung an die Bedingungen der Pandemie eine etwas längere Vorbereitungszeit erfordert, ist wie bei Großveranstaltungen eine Wiederaufnahme des regulären Aufführungsbetriebs zum Start der nächsten Spielzeit ab dem 1. September realistisch.

"Gerade die Theater haben in den vergangenen Wochen eine enorme Flexibilität und Kreativität gezeigt, wie sie bei einem künftigen Spielbetrieb den aktuellen Gegebenheiten Rechnung tragen wollen – etwa mit neuen, auf die Corona-Bedingungen angepassten Spielplänen oder kreativen Konzepten zur Einhaltung der Abstandsregeln. Daher freut es mich besonders, dass sie in der kommenden Woche wieder mit den Proben beginnen können und hoffentlich schon bald wieder erste Stücke für ihre Zuschauer auf die Bühne bringen können“, sagt Ministerin Pfeiffer-Poensgen. "Bei den großen Häusern mit ihren zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem aufwändigen Probenbetrieb ist diese Umstellung naturgemäß nicht so schnell umsetzbar, weshalb sie ihren Spielbetrieb mit Beginn der kommenden Spielzeit aufnehmen werden. Damit haben auch sie Planungssicherheit für die nächste Zeit und können mit der gebotenen Sorgfalt die Spielpläne, Inszenierungen sowie das Besucher- und Hygienemanagement auf die aktuellen Vorgaben anpassen“, so die Ministerin.

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