Die Kulturbranche ist von den Beschränkungen im Rahmen der Coronapandemie besonders hart getroffen. Mangels betrieblicher Fixkosten sind bislang viele Antragstellerinnen und Antragssteller durchs Raster gefallen. Der sogenannte Teil-Lockdown im November und Dezember ist gerade nach so vielen Monaten der Beschränkungen für selbstständige Musikerinnen und Musiker kaum zu verkraften. Im Rahmen der Online-Seminarreihe der Projekte des Deutschen Musikrats wird deswegen am Freitag, 11. Dezember ein Online-Seminar (11 Uhr oder 14 Uhr) mit Rechtsanwältin Janina Jundt und Rechtsanwalt Prof. Clemens Pustejovsky angeboten. Gemeinsam erklären sie, wie man sich im Dschungel der Fördergelder und Hilfen zurechtfinden kann und was es mit der Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe (sowie Dezemberhilfe) und Überbrückungshilfe III (Neustart-Hilfe) auf sich hat. Das Seminar findet öffentlich statt. Zusammengefasst geht es in diesem Online-Seminar um folgende Themen:

1. Was beinhalten die Überbrückungshilfe II und die November-/Dezemberhilfe?
2. Wer ist antragsberechtigt? Und wer fällt durchs Raster?
3. Wofür können Gelder beantragt werden?
4. Wie, wo, bei wem und bis wann ist ein Antrag zu stellen?
5. Wieviel Geld wird gezahlt? Und was kostet mich die Antragstellung?

+  Fragerunde

Wann? Freitag, 11. Dezember 2020, 11-12 Uhr oder 14-15 Uhr

Wo? Eine Anmeldung ist hier möglich.

Wer? Rechtsanwältin Janina Jundt & Rechtsanwalt Prof. Clemens Pustejovsky in Kooperation mit dem Deutschen Musikrat

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