Am 7. November unterzeichneten Schulministerin Sylvia Löhrmann, Kulturministerin Ute Schäfer, der Präsident des Landesmusikrats NRW Prof. Dr. Werner Lohmann und der Vorsitzende des Landesverbands der Musikschulen in NRW Volker Gerland eine Neufassung der Rahmenvereinbarung über Musik in Ganztagsschulen und in Ganztagsangeboten. Die Unterzeichnung in einem Raum des Düsseldorfer Landtags aktualisiert die Rahmenvereinbarung von 2003 in Bezug auf die Entwicklung von Schule und außerschulischen Bildungsanbietern.

Ministerin Sylvia Löhrmann stellte die Bedeutung der kulturellen Bildung in der Ganztagsschule heraus: „Jede Schule, die etwas auf sich hält, macht kulturelle Angebote, weil es der Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder dient.“

Ministerin Ute Schäfer sieht die Einführung des Offenen Ganztags im Jahr 2003 als „Meilenstein“. Die Neuauflage der Rahmenvereinbarung verband sie mit der Hoffnung, „dass noch einmal ins öffentliche Bewusstsein rückt, dass sich Musikschulen oder Vereine in den Ganztag einbringen sollen.“

Prof. Dr. Werner Lohmann kündigte an, den Dialog mit den Ministerien über die Musikangebote fortzusetzen. „Auch im Zuge der Weiterentwicklung von Jedem Kind ein Instrument werden wir über die Verzahnung von schulischen und außerschulischen Angeboten sprechen.“

Volker Gerland bekannte, dass „Musikschulmenschen Überzeugungstäter“ seien: „Wir wollen im Ganztag auch die Kinder erreichen, die bislang nicht von allein zur musikalischen Bildung kamen. Dafür sind wir hier!“

Partner der Rahmenvereinbarung sind das nordrhein-westfälische Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS), das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW), der Landesverband der Musikschulen (LVdM) NRW und der Landesmusikrat (LMR) NRW als Dachverband der Musikverbände in NRW. Die Rahmenvereinbarung spricht sich für eine hohe Qualität von Musikangeboten im Ganztag aus. Möglichst alle Kinder und Jugendlichen in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten sollen die Gelegenheit erhalten, regelmäßige außerunterrichtliche musikpraktische Angebote wahrzunehmen.

PDF-Datei der Vereinbarung unter:
http://www.lmr-nrw.de/servicedownloads/musikalische-bildung/

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