Die Corona-Pandemie hat verheerende Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft. Für viele Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Der Bund hilft hier passgenau mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen und dem Programm NEUSTART KULTUR, das bis Ende Juni 2023 verlängert wurde.

Das bereits im Sommer 2020 gestartete Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR läuft bis einschließlich 30. Juni 2023 weiter. Die einzelnen Programmlinien werden immer wieder den neuen Bedarfslagen angepasst und durch neue Ausschreibungen weitergeführt. Das gilt insbesondere für Programme, die von den Bundeskulturfonds verwaltet werden. Außerdem wurde zum Beispiel der Ausfallfonds für die Filmwirtschaft verlängert, auch das spartenübergreifende Stipendienprogramm INITIAL der Akademie der Künste erhielt eine Neuauflage.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Um Veranstalterinnen und Veranstalter im Kulturbereich zu unterstützen, hat der Bund im Sommer 2021 mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt.

Der Sonderfonds besteht aus zwei Modulen. Eine Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen, wenn kleinere Veranstaltungen aus Gründen des Infektionsschutzes nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Zudem hilft privaten Veranstaltern in diesem Fall eine integrierte Ausfallabsicherung. Darüber hinaus unterstützt eine Ausfallabsicherung private Veranstalter, wenn größere Veranstaltungen coronabedingt abgesagt oder verschoben werden müssen.

Um Veranstaltern die dringend benötigte Planungssicherheit zu geben, hat die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Ausfallabsicherung läuft ebenfalls bis zum Jahresende. Auch freiwillige Einschränkungen gelten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitshilfe seit Herbst 2021 als „pandemiebedingt“.

Wirtschaftshilfen / Soziale Absicherung

Unternehmen im Kulturbereich konnten – wie Unternehmen aller anderen Wirtschaftsbereiche auch – bis zum 30. Juni 2022 vom Kurzarbeitergeld profitieren. Die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld wurden nach Ablauf dieser Frist um drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert.

Auch der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (SGB II) steht Kulturschaffenden weiter offen. Die Regelung zielt insbesondere auf Selbständige ohne anderweitige Absicherung (kein Kurzarbeiter-/Arbeitslosengeld). Die Regelungen wurden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Außerdem wurden Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vorgenommen, die den pandemiebedingten Bedarfen Kulturschaffender entgegenkommen. Neben einer Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in den Jahren 2020 und 2021 wurde die Zuverdienstgrenze für die Jahre 2021 und 2022 übergangsweise angehoben. Die Änderungen gelten für das gesamte Jahr 2022. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, die erhöhte Zuverdienstgrenze aus selbständiger nicht künstlerischer Tätigkeit zu erhalten.