Staatsminister Bernd Neumann am Freitag: „Ich begrüße die Initiative von EU-Kommissar Charlie McCreevy, der EU-Kommission eine Verlängerung der Schutzfristen für ausübende Künstler vorzuschlagen. Damit kommt er einer Anregung nach, die meine französische Amtskollegin Albanel und ich vor einiger Zeit gegeben haben. Während die Rechte von Musikkomponisten bis zu 70 Jahre nach deren Tod geschützt sind, genießen die Rechte von Sängern und Musikern nur einen Schutz von 50 Jahren nach Erscheinen des Tonträgers. Dies führt oft dazu, dass ausübende Künstler - und hier geht es nicht in erster Linie um die ganz großen Stars, sondern auch um viele anonyme Studiomusiker - im Alter zum Teil schmerzhafte Einschränkungen ihrer Altersversorgung zu verkraften haben. Hier gibt es einen deutlichen Wettbewerbsnachteil der europäischen Musikindustrie gegenüber der US-amerikanischen, bei der die Schutzfrist 95 Jahre beträgt. Die Schutzfristen sind EU-weit harmonisiert. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass Kommissar McCreevy mit seinem Vorschlag an die Kommission die Möglichkeit eröffnet, dieses wichtige Thema auf EU-Ebene zu diskutieren.“