Die Theater haben sich bereit erklärt, mit Beginn der Spielzeit 2006/07 einen Teil der Künstlersozialabgaben für lebende Komponisten und Autoren zu übernehmen. Darauf haben sich der Deutsche Bühnenverein und der Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage verständigt. Bislang zahlten die Bühnen- und Medienverlage bei Theater- oder Opernaufführungen die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse in Form einer Pauschale. Diese Regelung war von der Künstlersozialkasse im Jahre 2005 aufgekündigt worden. Das hat erhebliche Kostensteigerungen zur Folge, von denen gerade Verlage betroffen sind, die sich besonders neuer Dramatik und neuer Kompositionen annehmen. Die jetzt abgeschlossene Vereinbarung ist daher Ausdruck einer gemeinsamen Verantwortung von Theatern und Verlagen für das zeitgenössische Schaffen und für eine angemessene soziale Absicherung der Urheber im Sprech- und Musiktheater.

An Künstlersozialabgabe werden in Deutschland nach der Kündigung der Pauschalvergütung nun 5,5 Prozent vom Honorar für lebende Autoren und Komponisten erhoben. Die öffentlich getragenen Theater werden in Zukunft die Hälfte dieses Betrags an die Verlage zahlen. Für Privattheater gelten zunächst abweichende Regelungen, hier tragen die Verlage weiterhin 80 Prozent der Kosten.

Der Bühnenverein und der Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage gehen davon aus, dass die Bemühungen, insbesondere die des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, um eine langfristig gesicherte Finanzierung der Künstlersozialversicherung auch 2008 zu einer weiteren spürbaren Absenkung des Abgabesatzes führen werden. 2007 soll der Abgabesatz auf 5,1 Prozent sinken.