Die VG Musikedition und die Katholische Kirche haben einen neuen Pauschalvertrag über die Aufführungen der nach § 70 UrhG und § 71 UrhG geschützten Ausgaben und Werke unterzeichnet.
Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1.1.2003 in Kraft.
Durch den Abschluss des Vertrages erteilt die VG Musikedition dem Verband der Diözesen, seinen Gliederungen und den Kirchengemeinden sowie den Bild- und Tonstellen des Verbandes der Diözesen die Einwilligung zur öffentlichen Aufführung von Ausgaben und Werken, die gemäß §§ 70/71 UrhG geschützt sind. Die Nutzungseinwilligung schließt die Berechtigung zur Aufnahme auf Bild- und Tonträger und deren Verbreitung und Wiedergabe zu nicht-kommerziellen Zwecken ein.
Die nun geschlossene neue Vereinbarung beinhaltet eine erhebliche Erhöhung der jährlichen Pauschalsumme und trägt damit der gestiegenen Anzahl von öffentlichen Aufführungen in den letzten Jahren Rechnung. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 7 Jahre.
Der Verband der Diözesen und die VG Musikedition heben hervor, dass mit dem neuen Vertrag ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber einerseits und den Interessen der Rechteverwerter andererseits gefunden wurde.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.vg-musikedition.de oder unter der Telefonnummer 0561/109656-11
Absätze