Nach Zustimmung aller 16 Landtage tritt morgen, (7. November 2020) der neue Medienstaatsvertrag in Kraft. Er ersetzt damit den noch aus dem analogen Zeitalter stammenden Rundfunkstaatsvertrag. Insbesondere auf Initiative Hamburgs, haben die Länder bereits 2013 mit der Ausarbeitung des Staatsvertrages begonnen. Hamburg hat dabei federführend die Bearbeitung eines der Hauptthemen – die Regulierung von sogenannten Medienintermediären (unter anderem Suchmaschinen und Soziale Netzwerke) – übernommen.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: "Die Art, wie wir Medien rezipieren, hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrages ist endlich auch die deutsche Medienordnung in der digitalen Welt angekommen. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag sichern wir die Freiheit der Medien und schaffen zugleich mehr Transparenz für einen aufgeklärten Umgang mit der Medienvielfalt. Wir dürfen uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen, denn die Entwicklungen schreiten deutlich schneller voran, als wir mit unserer Medienordnung hinterherkommen. Dies macht eine fortlaufende Überprüfung und Überarbeitung des Vertrags nötig. Schon jetzt ist absehbar, dass wir die Reform des Medienkonzentrationsrechts oder die Organisation der Medienaufsicht angehen müssen.“

Aufgrund des technischen Wandels in der Medienwelt war es überfällig, Regelungen für sogenannte Medienintermediäre wie Google und Facebook sowie Video-Sharing-Plattformen wie YouTube in den Medienstaatsvertrag aufzunehmen. Durch die Einführung neuer Transparenzvorschriften und Diskriminierungsverbote für solche Anbieter soll die Meinungsvielfalt gesichert und Transparenz hergestellt werden. So müssen künftig zum Beispiel Medienintermediäre die zentralen Kriterien der Sammlung, Selektion und Präsentation von Inhalten und Informationen über eingesetzte Algorithmen ihren Nutzerinnen und Nutzern zugänglich machen.

Im Dezember 2019 haben sich die Länder nach langjährigen Verhandlungen unter Beteiligung der Stakeholder auf einen Textentwurf geeinigt. Nachdem das Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission Ende Januar 2020 abgeschlossen wurde, haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Staatsvertrag Ende April 2020 unterzeichnet. Im Anschluss wurde bis Ende Oktober der Vertrag in den Länderparlamenten beschlossen. Nachdem alle Länder zugestimmt haben, kann der Staatsvertrag jetzt in Kraft treten.

Den Medienstaatsvertrag finden Sie hier: http://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2377.pd