"Eltern müssen sich stets darüber im Klaren sein, dass sie als Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtverletzungen ihrer Kinder haften. Und das könnte sehr teuer werden!" erklärt Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände.

In zahlreichen Verfahren in Deutschland wurde wiederholt bestätigt, dass Eltern als Anschlussinhaber von Telefonanschlüssen im Rahmen der Störerhaftung für Verstöße gegen das Urheberrecht verantwortlich sind, die von den Kindern bewirkt wurden. So führte das Landgericht Hamburg jüngst ausdrücklich aus, dass das Überlassen eines Internetzuganges die Eltern dazu verpflichtet, die Internetnutzung ihrer Kinder zu überprüfen und gegebenenfalls einzuschreiten. Prinzipiell gilt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Rechtsverletzungen haftet, die Dritte mittels seines Anschlusses begangen haben.

In einem Fall wurde jüngst sogar eine norddeutsche Grundschule als Anschlussinhaberin identifiziert. Über den Anschluss wurden mehrere Hundert Titel über das Filesharing-System Bearshare angeboten.

Selbst ein Oberbürgermeister wurde als Anschlussinhaber für das illegale Angebot von 362 Titeln identifiziert und haftbar gemacht. Er zahlte sofort 3.500 Euro. Außerdem erhielt in den letzten Wochen ein EDV-Techniker wegen des illegalen Angebotes von 2.843 Titeln einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 30 Euro. Daneben wurde ein Vergleich über 10.000 Euro geschlossen.

Koordiniert von der Deutschen Landesgruppe der IFPI sind in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Rasch seit Beginn der internationalen Aktion im März 2004 rund 11.500 Fälle von Urheberrechtsverletzungen zur Anzeige gebracht worden. Hinzu kommen noch ca. 3.500 Fälle des großen Verfahrens gegen eDonkey-User, das im Mai des Jahres stattgefunden hat. 1.400 Verfahren wurden mittlerweile abgeschlossen. Die durchschnittliche Vergleichssumme beträgt 3.000 Euro, wobei in Einzelfällen bis zu 15.000 Euro gezahlt wurden. Die übrigen Verfahren sind noch bei den Staatsanwaltschaften anhängig. Die Anzahl der in Deutschland anhängig gemachten Fälle ist seit Anfang 2004 von Monat zu Monat deutlich gestiegen. Diese Maßnahmen werden angesichts der Flutwelle illegaler Filesharing-Aktivitäten auch zukünftig weiter verstärkt werden müssen. Niemand, der illegal anbietet, bleibt im Netz anonym, und die Rechteinhaber sind entschlossen, sich mit den verfügbaren rechtlichen Mitteln zu wehren.

An dem internationalen Vorgehen beteiligen sich 17 Länder, darunter nun auch Brasilien, Mexiko und Polen. In den letzten Jahren wurden in Argentinien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Irland, Italien, Mexiko, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Singapur, Schweden und der Schweiz Verfahren eingeleitet.

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