Kulturstaatsministerin Christina Weiss erklärte: "Die Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek hat zum Ziel, den Sammelauftrag der Bibliothek auf die als Netzpublikationen veröffentlichten Medienwerke zu erweitern.

Damit sollen neben den bislang nur in körperlicher Form gesammelten Medienwerken, wie Bücher und Tonträger, auch die mittlerweile weit verbreiteten innovativen Veröffentlichungsformen auf Dauer für Literatur, Wissenschaft und Praxis gesichert und zugänglich gemacht werden. Über diese Aufgabenerweiterung hinaus soll neben einer Aktualisierung, Straffung und übersichtlicheren Gestaltung des geltenden Gesetzes der bisherige Name der Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek" ihrer tatsächlichen Funktion entsprechend in "Deutsche Nationalbibliothek" geändert werden.

Die durch Bundesgesetz vom 31.03.1969 errichtete Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main wurde im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 mit der im Jahre 1913 gegründeten Deutschen Bücherei Leipzig zu einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts - unter Beibehaltung beider Standorte - zusammengeführt. Bis dahin getrennt für die Bundesrepublik Deutschland und die DDR haben seitdem beide Einrichtungen gemeinsam unter dem Namen "Die Deutsche Bibliothek" die Funktion einer Nationalbibliothek für Gesamtdeutschland. Ihre wesentliche gesetzliche Aufgabe ist es, alle deutschen, deutschsprachigen und aus dem Deutschen übersetzten Publikationen sowie Veröffentlichungen über Deutschland ab 1913 zu sammeln, sie zu archivieren, dokumentieren und in beiden Häusern zugänglich zu machen.