Ab sofort können sich Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich zum zweiten Mal um eine Förderung von Projekten aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Ensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.
Die Ausschreibung für die zweite Runde des Amateurmusikfonds startet am 16. April 2024. Kreative Projekte können sich auf die Förderung von bis zu 50.000 Euro bewerben. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich.
Dazu Benjamin Strasser MdB, Präsident des Bundesmusikverbands Chor & Orchester: „Der Amateurmusikfonds macht die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbar. Mit dem Fonds können wir herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit fördern. Im Fokus stehen aktuelle Themen wie die musikalische Nachwuchsgewinnung oder neuartige Vermittlungsformen, die sich inspirierend mit Themen wie Demokratie, Diversität oder Inklusion auseinandersetzen. Damit alle Amateurmusikensembles von diesen wichtigen Impulsen profitieren können, bleibt eine Forderung ganz zentral: Der Amateurmusikfonds muss verstetigt werden!“
Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 50.000 EUR erhalten. Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden.
Die Projektlaufzeit kann ab dem 15.09.2024 beginnen und höchstens bis zum 30.09.2025 dauern. Eine unabhängige fachkundige Jury entscheidet über die Auswahl der Projekte. Projektanträge gelten dann als besonders förderfähig, wenn sie neue Ideen erkennen lassen oder sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben.
Neu in dieser zweiten Förderrunde sind die drei möglichen Schwerpunkte, denen sich die Projekte widmen sollen. Unter dem Motto „Musik pur!“ können zum Beispiel Proben- und Auftrittsformate entwickelt werden, die von der bisherigen Arbeit im Ensemble abweichen: Wie wäre es zum Beispiel mit Arrangements von außergewöhnlichen Komponist*innen, besonderen Konzertorten oder Komponist*innengesprächen? Ensembles aller Größen sind aufgerufen zu experimentieren und zu improvisieren.
Der zweite Themenschwerpunkt widmet sich Neuen Wegen, denn Chöre, Orchester, Musikvereine und Kirchengemeinden leisten neben ihrer musikalischen Arbeit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt und für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Hier soll es Raum geben, um durch die Musik und mit dem Verein aktuellen Herausforderungen zu begegnen und das Ensemble zukunftssicher aufzustellen, sei es durch partizipatives Proben, interreligiöse Projekte, inklusive Ansätze oder Kooperationen.
Die dritte thematische Möglichkeit für einen Förderantrag ist die sogenannte Zukunftswerkstatt, bei der – moderiert von einer externen Person – Vereine oder Verbände ihre Strukturen überdenken können. Alle Beteiligten werden dabei in einen Prozess einbezogen, bei dem bestehende Herausforderungen benannt, fantasievolle Vorschläge entwickelt, Vertrauen aufgebaut und bei der Umsetzung sowohl Aufgaben also auch Verantwortung verteilt werden. Geeignet ist die Zukunftswerkstatt für Gemeinschaften von 5 bis 200 Personen.
Der Amateurmusikfonds ergänzt bestehende Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bisher explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.
Beratung und Antragstellung
Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQ’s und den Link zur Antragstellung) stehen unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung.
Interessierte Ensembles können sich zudem wie folgt an uns wenden:
Telefonische Beratung:
+49 (0)30 60 98 07 81 – 35
Telefonzeiten:
Mo und Mi: 9.00 – 18.30 Uhr
Di, Do und Fr: 09.00 – 15.30 Uhr
Per E-Mail an: amf@bundesmusikverband.de
Weitere Informationen
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) ist der Dachverband der Amateurmusik in Deutschland. Der BMCO vertritt die Interessen von 14,3 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit Musik machen, gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Er repräsentiert 21 bundesweit tätige weltliche und kirchliche Chor- und Orchesterverbände mit insgesamt ca. 100.000 Ensembles. Hauptsächliches Ziel des BMCO ist es, die Musikausübung breiter Bevölkerungsschichten zu aktivieren, die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen zu verbessern sowie die öffentliche Wahrnehmung der Amateurmusik zu stärken.