Die Deutschen Phonoverbände begrüßen die Forderung des Bundesrates, Internet-Verbindungsdaten auch für zivilrechtliche Verfahren zu speichern und herauszugeben. Bisher sieht der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur so genannten Vorratsdatenspeicherung vor, dass die von Internet-Providern gespeicherten Daten unter anderem nur zur Verfolgung von Straftaten oder zur Terrorismusabwehr gespeichert und herausgegeben werden dürfen. Damit hätten die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums wie die Musik-, Film-, Software- oder Spieleindustrie keine Möglichkeit mehr, illegale Anbieter ihrer Produkte im Internet auf zivilrechtlichem Wege zu verfolgen. „Der Gesetzentwurf konterkariert damit ein wesentliches Anliegen des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.

„Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Justizministeriums ist ein Freibrief für Internet-Piraterie. Aus Datenschutz wird so Täterschutz“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Phonoverbände Michael Haentjes. Der im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung geistigen Eigentums vorgesehene zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern würde „leerlaufen“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates weiter. "Widersprüchliche Gesetzgebung und Rechtsprechung führen dazu, dass Künstler und Unternehmen der Kreativwirtschaft tatenlos zusehen müssen, wie das Urheberrecht in der digitalen Welt zunehmend wirkungslos wird“, so Haentjes weiter. Allein in Deutschland wurden im vergangenen Jahr 374 Millionen Musikstücke illegal aus dem Internet heruntergeladen. Damit kommen auf einen legal gekauften Song rund 14 illegale.

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