Vor knapp zwei Wochen wurde der deutsche Bundestag neu gewählt und die große Koalition durch eine Koalition von CDU und FDP abgelöst. Zwar sind die einzelnen Posten in der Regierung noch nicht besetzt, doch der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) macht bereits jetzt seine Forderungen und Wünsche an die neue Legislative deutlich. Dagmar Sikorski, Präsidentin des DMV, setzt dabei hohe Erwartungen in die Politik: „Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie in der nächsten Legislaturperiode die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Musikbranche deutlich verbessert.“

Als besonders dringend nannte sie dabei vor allem folgende drei Punkte:

1. Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung

Dagmar Sikorski: „Im Hinblick auf den großen wirtschaftlichen Schaden, den die illegale Musiknutzung insbesondere im Online-Bereich anrichtet, wünschen wir uns von der Bundesregierung, das Urheberrecht und die damit im Zusammenhang stehenden anderen gesetzlichen Vorschriften der technischen Entwicklung so anzupassen und durchzusetzen, dass die angemessene wirtschaftliche Beteiligung der Urheber an der Nutzung ihrer kreativen Leistungen sichergestellt ist.“

2. Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die kollektive Rechtewahrnehmung im Online-Bereich, insbesondere in der EU

„Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (WahrnG), das die gesetzliche Grundlage für die kollektive Rechtewahrnehmung durch die Verwertungsgesellschaften darstellt, muss ebenfalls den veränderten Verhältnissen angepasst werden.“, so die DMV-Präsidentin. Dazu bedarf es z.B. der kritischen Analyse des Wahrnehmungs- und Abschlusszwanges inklusive der damit verbundenen Hinterlegungsvorschriften. Die Gründe, die vor über 40 Jahren diese gesetzlichen Regeln rechtfertigten, sind weitgehend obsolet. Dies gilt insbesondere angesichts der Internationalisierung der Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften innerhalb der EU bei den sogenannten Online-Rechten. „Hier wünschen wir uns neben einer gesetzlichen Neuregelung darüber hinaus einen verstärkten Einfluss der Bundesregierung auf die Aktivitäten der EU in Brüssel, um die Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren. Dies ist auch deshalb unerlässlich, weil dieses Gesamtthema letztlich nur im internationalen Rahmen wirksam geregelt werden kann“, betont Dagmar Sikorski.

3. Erhaltung der Vielfalt des Musiklebens in Deutschland

Die Finanz- und Wirtschaftskrise wird nicht nur Auswirkungen auf die überwiegend mittelständisch strukturierten Unternehmen der Musikwirtschaft haben, sondern auch die sonstigen Organisationen und Institutionen des deutschen Musiklebens treffen. Für die Wirtschaftsunternehmen ist dafür Sorge zu tragen, dass sie nicht in eine sogenannte Kreditklemme geraten („Kultur vor Rating“). Den sonstigen Organisationen des Musiklebens, beispielsweise in kommunaler Trägerschaft, dürfen nicht Leistungen gestrichen werden, weil Kultur nur eine freiwillige Aufgabe von Kommunen und Ländern ist. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass z.B. staatlich geförderte Orchester und auch die Rundfunkorchester nicht aus Kostengründen auf die Aufführung von Werken zeitgenössischer Musik verzichten. Hierzu Dagmar Sikorski: „Wir wünschen uns von der Bundesregierung, dass sie hier ihren Einfluss auf Länder und Kommunen geltend macht. In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass der DMV wie viele andere Organisationen des Kulturlebens bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert haben, die Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Dieser Ansatz sollte weiter verfolgt werden.“