Musikbranche drohten weitere Millionenverluste - Zunehmende Verbreitung von Partituren über Internet
Die deutschen Musikverleger drängen auf eine rasche Verabschiedung der Urheberrechtsreform. Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) forderte am 2.6.2003 in Nürnberg gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), Bundestag und Bundesrat müssten die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie im Vermittlungsausschuss noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen. Falls die Umsetzung scheitere, drohten der deutschen Musikwirtschaft weitere Verluste in Millionenhöhe, warnte der Verband. DMV-Präsidentin Dagmar Sikorski wies darauf hin, dass die deutsche Musikbranche allein im ersten Vierteljahr 2003 bereits einen Umsatzeinbruch von 28 Prozent habe verkraften müssen. Der Gesetzgeber müsse mit dem Verbot des kostenlosen Herunterladens von Musik aus dem Internet endlich ein Zeichen setzen. Ein Problem stellt nach Darstellung des DMV zunehmend auch die Verbreitung von Partituren über das Internet dar. Dadurch würden nicht nur die Verlage, sondern auch die Komponisten geschädigt, beklagte der Verband. Die Herausgabe von Partituren, die im vergangenen Jahr 60 Millionen der 560 Millionen Euro Umsatz der rund 560 im DVM organisierten Musikverleger ausgemacht habe, sei schon jetzt kaum noch wirtschaftlich.

Der Bundesrat hat wegen der vom Bundestag bereits beschlossenen Urheberrechtsreform Ende Mai 2003 den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen. Grund waren Meinungsverschiedenheiten zwischen der Länderkammer und dem Parlament beim Urheberrechtsschutz privater Normwerke, beim so genannten Recht zur Privatkopie, der Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte und beim Umfang des Schutzes der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen vor Entfernung und Veränderung. Durch den geplanten Urheberrechtsschutz für DIN-Normen und ähnliche Regelwerke, auf die sich Gesetze, Verordnungen oder andere amtliche Verlautbarungen beziehen, sieht der Bundesrat das schützenswerte Interesse der Rechtsunterworfenen an einer möglichst ungehinderten Information über die für sie geltenden Vorschriften gefährdet. Im Zusammenhang mit dem Recht zur Privatkopie setzt sich der Bundesrat nochmals für eine Einschränkung des Rechts auf die Herstellung von Kopien von rechtmäßigen Vorlagen ein. Außerdem soll nach dem Willen der Länderkammer in Zukunft die Möglichkeit entfallen, digitale Privatkopien durch Dritte herstellen zu lassen. Die Bundesländer begründen das mit den mit dieser Möglichkeit verbundenen Mißbrauchsmöglichkeiten. Einschränken will der Bundesrat außerdem die gesetzliche Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte. Nach der Vorstellung der Länderkammer sollen bei Kopiervorgängen, bei denen notwendig mehrere Geräte zusammenarbeiten, nur noch das Gerät von der Vergütungspflicht erfasst werden, das "am deutlichsten dazu bestimmt ist".
Quelle: Institut für Urheber- und Medienrecht

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