"Ehrenamtliches Engagement muss von bürokratischen Hemmnissen befreit werden. Wir freuen uns, dass diese Erkenntnis zunehmend Gehör findet." Mit diesen Worten kommentiert BDMV-Generalsekretär Stefan Liebing eine vor wenigen Tagen auf den Weg gebrachte Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg.

Der Gesetzentwurf, der durch den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) und seinen Justizminister Ulrich Goll (FDP) im Bundesrat eingebracht werden soll, sieht unter anderem folgende Punkte vor:
Künftig soll es für Vereine nur noch eine Anlaufstelle zur Anmeldung ins Vereinsregister geben, bisher mussten hierfür Notariat und Amtsgericht aufgesucht werden. Weiter hat die Bundesratsinitiative zum Ziel, das Haftungsrisiko für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre bei Fahrlässigkeit zu reduzieren. Ferner sollen laut Initiative künftig alle nicht-wirtschaftlichen Vereine ohne Rücksicht auf ihre Eintragung im Vereinsregister rechtsfähig sein.

Mit der vorgelegten Gesetzesinitiative würden Forderungen der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) aufgegriffen, so der Generalsekretär des Verbandes, Stefan Liebing. "Wir fordern seit Jahren, unnötige Bürokratie abzubauen und Haftungsrisiken für Ehrenamtliche zu vermindern. Wer ehrenamtlich arbeitet, sollte nicht bereits bei kleinen Fahrlässigkeiten schadenersatzpflichtig werden," so Liebing weiter. Die Bundesvereinigung fordere die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung auf, der Vorlage aus Baden-Württemberg zuzustimmen und ein modernisiertes Vereinsrecht mit spürbaren Erleichterungen für die Verantwortlichen im Ehrenamt zu entwickeln.