Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat mitgeteilt, dass das Bundeskabinett heute den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen hat. Im Dezember 2011 hatte sich der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend für eine Ratifizierung des Übereinkommens ausgesprochen. In den kommenden Monaten wird vor allem die Erstellung eines Verzeichnisses von dringend erhaltungsbedürftigem immateriellem Kulturerbe in Deutschland im Fokus stehen.

Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Dieser stellt eine richtungsweisende Entscheidung für den Erhalt und die Förderung der Kulturellen Vielfalt auf nationaler und internationaler Ebene dar. Unser Kulturerbe besteht nicht nur aus fassbaren Dingen wie Theatern und Orchestern, sondern auch aus lebendigen Ausdrucksformen wie kulturellen Bräuchen und Traditionen. Das Übereinkommen ist daher eine wichtige Grundlage zur Sicherung dieser Traditionen.
Dabei ist auch die Zivilgesellschaft für die Ausgestaltung des deutschen Verzeichnisses von kulturellen Ausdrucksformen gefragt. Der Deutsche Musikrat hat bereits Anfang November 2012 seine Mitglieder um Vorschläge für die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes gebeten und wird diese für den Musikbereich gebündelt an die UNESCO-Kommission weiterleiten.“

Weitere Informationen zur Konvention finden Sie unter http://www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html

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