"Wir brauchen eine Einschränkung der massenhaften Musikkopien", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Schon heute werden viermal so viele Musikkopien gebrannt wie Originale verkauft. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, die ausufernde Zahl legaler Privatkopien zu begrenzen. Außerdem muss das Senderecht modifiziert werden.
Entsprechende Regelungen sollten im Regierungsentwurf zur anstehenden Novellierung des Urheberrechtsgesetzes enthalten sein, den die Bundesregierung zur Zeit erarbeitet."
Im einzelnen schlagen die deutschen Phonoverbände folgende Regelungen vor:
- Privatkopien dürfen nur noch vom eigenen Original hergestellt werden.
- Privatkopien dürfen nicht mehr für Dritte, sondern nur noch für sich selbst erstellt werden.
- Die Programme von Rundfunk und Internetradios dürfen nur noch zum zeitversetzten Hören gespeichert werden.
Intelligente Aufnahmesoftware mit der Möglichkeit der automatischen Speicherung einzelner Werke wird verboten.
Außerdem soll das Senderecht im Urheberrechtsgesetz geändert werden.
Ausübende Künstler und Tonträgerhersteller sollen ein Exklusivrecht für Übertragungsformate erhalten, die jenseits der herkömmlichen Rundfunksendung liegen. Dies betrifft vor allem Internetangebote, bei denen der Hörer das Programm beeinflussen kann (z.B. durch Wiederholen, Überspringen oder Ausschließen von Titeln), und Mehrkanaldienste, bei denen Endlosschleifen Musik auf verschiedenen Kanälen zielgruppenorientiert immer wiederholen.
Erforderlich ist hier die Klarstellung, dass solche Angebote kein Radio sind. Anders als beim herkömmlichen Rundfunk sollen Interpreten und Tonträgerhersteller selbst entscheiden können, ob und wie sie ihre Titel für diese neuen Übertragungsformen bereitstellen wollen.
Gerd Gebhardt: "Die Regelungen der Privatkopie werden immer stärker ausgenutzt. Damit die Musikwirtschaft auch in Zukunft in funktionsfähigen Märkten agiert, ist eine Kopiererlaubnis auf die wirklich privaten Interessen zu begrenzen. Der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes muss diese Gedanken aufnehmen, wenn er der technischen Entwicklung nicht permanent nachhinken will."
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Quelle
http://www.ifpi.de