Das Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 O 466/20) hat dem Anbieter der Streaming-Manipulation-Webseiten www.likeservice24.de und www.likeservice24.com in einem Eilverfahren untersagt, die Erzeugung zusätzlicher Plays, Views, Likes und Abonnenten für Musik auf kommerziellen Online-Media-Plattformen als Dienstleistung anzubieten. Der Anbieter ist wegen Irreführung zur Unterlassung verurteilt. Das gaben der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und sein internationaler Dachverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) bekannt. Das Urteil betrifft zunächst den Verkauf von Plays auf Streaming-Plattformen wie Spotify, YouTube, Soundcloud und Deezer. Darüber hinaus hat das LG Frankfurt auch das Angebot von gekauften Abonnenten, Rezensionen und Likes als wettbewerbswidrig untersagt. Auch diese Angebote stellen Irreführungen dar und sind daher unlauter.
Frances Moore, CEO IFPI: "Dies ist eine weitere positive Entscheidung in einer Reihe von deutschen Gerichten, die den laufenden Kampf der Tonträgerindustrie gegen Streaming-Manipulationen weltweit unterstützt. IFPI und ihre Partner in der Branche setzen sich weiterhin dafür ein, diese schädliche Praxis zu bekämpfen, die nicht nur Künstler, Songwriter und andere Rechteinhaber ihrer rechtmäßigen Vergütung beraubt, sondern auch Musikfans in die Irre führt."
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: "Wir wissen zwar nicht, welche konkreten Schritte die Streaming-Dienste selbst zur Verhinderung solcher Aktivitäten auf ihren Plattformen unternehmen, ergreifen unsererseits in jedem Fall aber rechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass der Streaming-Markt ordnungsgemäß funktioniert. Denn Manipulationen schaden den Künstler:innen und ihren Partnern, sie gefährden die Genauigkeit der Tantiemenzahlungen ebenso wie die Glaubwürdigkeit eines wichtigen Branchenbarometers, der Charts. Im Namen der Musikschaffenden wie der Fans werden wir das nicht hinnehmen.
Vergleichbare Angebote von manipulierten Plays hatten bereits im März und im August letzten Jahres in den vom BVMI geführten Verbandsverfahren die Landgerichte Berlin, Darmstadt, Bremen, Hamburg und Köln verboten, s. Pressemitteilung vom 24. August 2020. Bereits 2019 hatten sich der BVMI und IFPI zusammen mit ihren Mitgliedsunternehmen einer breiten Koalition von Stakeholdern der Industrie zur Bekämpfung von Streaming-Manipulationen angeschlossen; Majors ebenso wie unabhängige Labels, Verlage, Online-Plattformen und Künstlerorganisationen haben einen "Code of Best Practice" unterzeichnet mit dem Ziel, Streaming-Manipulationen zu erkennen, zu verhindern und deren Auswirkungen auf den Markt zu verringern.