Das Landgericht Düsseldorf hat die Angebote der Website Pimpyourfollower.de als wettbewerbswidrig verboten, die den Kauf von Plays, Likes und Abonnenten für verschiedene Online-Media-Plattformen (Spotify, YouTube, SoundCloud) einschlossen. Zum ersten Mal weltweit wurde außerdem festgestellt, dass der Betreiber des Dienstes zu Schadensersatz verpflichtet ist. Die Angebote von Pimpyourfollower.de zielten darauf ab, durch die gekauften Daten eine Popularität von Songs und Künstler:innen manipulativ vorzutäuschen. Diese Manipulationen könnten schlimmstenfalls sogar Auswirkungen auf die Charts haben, zudem werden alle legal handelnden Künstler:innen und Labels benachteiligt, weil sich ihr Anteil an den von den Plattformen erzielten Einnahmen verringert. Das Verfahren ist das 10. deutsche Verfahren, in dem IFPI, der BVMI und ihre Mitgliedsfirmen gegen die Anbieter von Streamingmanipulation vorgehen.

Victoria Oakley, CEO, IFPI: „In der Musikindustrie ist kein Platz für Streamingmanipulation. Diejenigen, die diese unlautere Praxis betreiben oder unterstützen, sollten weder Einnahmen von den Kreativen und ihren Partnern abziehen noch das tatsächliche Hörerlebnis der Fans verzerren dürfen. Wir arbeiten weiterhin im Namen unserer Mitgliedsfirmen daran, solche Aktivitäten zu verhindern und hoffen, dass dieser erneute Erfolg in Deutschland eine klare Botschaft an diejenigen sendet, die solche Dienste weiterhin anbieten."

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Manipulationsversuche im Streamingmarkt sind nicht hinnehmbar, denn sie verzerren den Wettbewerb zu Lasten der Künstler:innen und ihrer Partner. Zudem können sie die Verlässlichkeit der Charts beeinträchtigen, die für die Branche ein zentraler Erfolgsmesser und für die Fans ein wichtiges Orientierungsmoment sind. Letztlich geht es vor allem auch um die Kredibilität des digitalen Marktes. Der BVMI und seine Mitglieder gehen seit Jahren erfolgreich gerichtlich gegen Manipulationsdienste vor, um Verzerrungen des Streaminggeschäfts konsequent einzudämmen. Aus diesem Grund haben wir jüngst gemeinsam mit der GfK und der Wirtschaftsuniversität Wien als zusätzliches Element unseren Streaming Anomaly Detection Ansatz gelauncht.“

PimpYourFollower.de ist das aktuellste der Verfahren, die die Branche seit vielen Jahren weltweit führt. In Deutschland hatten BVMI und IFPI beispielsweise im Oktober 2023 erwirkt, dass der deutsche Streamingmanipulationsdienst SP-Onlinepromotion.com nach einer erfolgreichen Abmahnung vom Netz ging, 2021 hatten sie in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt erreicht, dass dem Betreiber der Streamingmanipulations-Websites likeservice24.de und likeservice24.com die Erzeugung zusätzlicher Plays, Views, Likes und Abonnent:innen für Musik auf kommerziellen Online-Media-Plattformen als Dienstleistung untersagt wurde. Vergleichbare Entscheidungen wurden von den Landgerichten Berlin, Darmstadt, Bremen, Hamburg und Köln im August 2020 in vom BVMI und IFPI geführten Verfahren erwirkt. Die Betreiber von socialnow.de, von socialgeiz.de und likergeiz.de, von netlikes.de sowie von likesandmore.de mussten ihren Dienst einstellen. Im März 2020 hatten beide Verbände eine Unterlassungsverfügung gegen followerschmiede.de vor dem Landgericht Berlin erwirkt. Die Musikindustrie hat auch andernorts, u. a. in Brasilien, erfolgreich Maßnahmen ergriffen und arbeitet mit Regierungsbehörden und Schnittstellen in vielen Ländern zusammen, um den Betrieb solcher Dienste zu unterbinden.