In Umsetzung der Ergebnisse, die in den Ende 2014 abgeschlossenen "Zukunftskonferenzen Musikhochschulen" im Dialog gewonnen wurden, hat das Land Baden-Württemberg mit den Musikhochschulen weitere wesentliche Etappenziele erreicht. In einem Wettbewerbsverfahren wurden fünf Landeszentren ausgezeichnet, die an den fünf Standorten im Land herausragende Profile sichtbar machen sollen. Zudem werden im Studium berufsfeldbezogene Kompetenzen verstärkt verankert. Ein drittes Ergebnis schlägt sich in der deutlichen Anhebung der Vergütung von Lehrbeauftragten nieder, die jetzt bundesweit Standards setzt.
"Mit der Umsetzung dieser Ergebnisse trägt der Dialog über die Weiterentwicklung der Musikhochschullandschaft erneut Früchte: Mit den Landeszentren stärken wir innovative Ansätze und exzellente Vorhaben. Die Standorte prägen so unterschiedliche Profile aus und werden das Gesicht der Musikhochschullandschaft insgesamt vielfältiger machen", so Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Zudem werde das Studium an den Musikhochschulen um die Vermittlung berufspraktischer Kompetenzen ergänzt. Die Vergütung ihrer Lehrbeauftragten könnten die Hochschulen nun deutlich verbessern. Dies sei ein wirksamer Beitrag zu mehr Fairness im Umgang miteinander, so Bauer.
Landeszentren: Profilbildung und Wettbewerb um innovative Ansätze
Neben der bereits erfolgten Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Weltmusik an der Popakademie Baden-Württemberg sollen die fünf neuen Landeszentren innovative Ansätze mit überregionalem Leuchtturmcharakter (außerhalb des Kernbereichs Orchester, Klavier, Gesang) und die Schwerpunktsetzung in der musikalischen Ausrichtung stärken. Der Dialogprozess zur Zukunft der Musikhochschulen hatte zum Ergebnis, dass eine stärkere Arbeitsteilung zur Sicherung der Qualität stattfinden und nicht mehr jedes Fach an allen Standorten angeboten werden soll.
Das Wissenschaftsministerium und die Landesrektorenkonferenz der Musikhochschulen hatten sich zur Auswahl der Landeszentren auf ein ergebnisoffenes, qualitätsorientiertes Verfahren geeinigt, das entsprechend der üblichen Wettbewerbsverfahren im Hochschulbereich in zwei Runden gegliedert war. Von den Musikhochschulen wurden 9 Antragsskizzen eingereicht, von denen 7 zur Ausarbeitung eines Vollantrags in die zweite Runde weitergeleitet wurden. Zur Begutachtung wurde ein unabhängiges Expertengremium eingesetzt. Auf Grundlage der Gutachterempfehlung hat das Wissenschaftsministerium daraus fünf Landeszentren ausgewählt (s. Anlage). Die Einrichtung der Landeszentren ist auf Dauer angelegt. Zur ihrer Finanzierung wurde ein Stellenpool gebildet, für den das Land für fünf Jahre fünf W3-Professuren sowie weitere fünf Mittelbaustellen (E 13) zur Verfügung stellt. Die Musikhochschulen beteiligen sich mit jeweils zwei W3-Stellen an diesem Pool.
"Die Musikhochschulen werden sich mit diesen Schwerpunkten künftig deutlicher voneinander unterscheiden und auch über das Land hinaus Strahlkraft entwickeln", so Ministerin Bauer.
"Der Wettbewerb um die neuen Landeszentren wurde sehr kollegial und fair organisiert", betonte Prof. Rudolf Meister, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Musikhochschulen. "Jede der fünf Hochschulen konnte eine Gutachterin bzw. einen Gutachter benennen. Ich gehe deshalb von einer breiten Akzeptanz bei den Hochschulmitgliedern aus. Zusätzlich konnte auch beantragt werden, bestehende Angebote mit dem Qualitätssiegel ’Landeszentren’ auszuzeichnen. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse", so Meister.
Stärkung berufsfeldbezogener Kompetenzen
Um berufsfeldbezogene Kompetenzen zu stärken, werden die Curricula weiterentwickelt, so zum Beispiel durch stärkere Berufsvorbereitung auf Freiberuflichkeit oder Lehrtätigkeit an Musikschulen oder Schulen. Zudem sollen wachsende gesellschaftliche Bedarfe (z.B. in den Bereichen Elementare Musikpädagogik, Gitarre, Weltmusik, Ensembleleitung Amateurmusik und Jazz) stärker berücksichtigt werden. Auch soll die interkulturelle Kompetenz der Studierenden verbessert sowie ihre deutschen Sprachkenntnisse verpflichtend nachgewiesen werden. Hierüber haben Land und Musikhochschulen verbindliche Zielvereinbarungen abgeschlossen.
Anhebung der Vergütung der Lehrbeauftragten
Eine signifikante Erhöhung der Lehrauftragsvergütung, mit der Baden-Württemberg bundesweit eine Vorreiterrolle zukommt, wird angestrebt und sukzessive umgesetzt. Damit soll mehr Fairness bei der Bezahlung der Lehrbeauftragten erreicht werden. Die Musikhochschulen haben hierfür strukturelle Maßnahmen umgesetzt, um die Erhöhung der Lehrauftragsvergütungen zu ermöglichen. Zuvor hatten sich Land und Musikhochschulen im Rahmen des neuen Hochschulfinanzierungsvertrages "Perspektive 2020" darauf verständigt, die Haushaltsansätze für Lehraufträge sukzessive um 20 Prozent im Vergleich zum Ansatz im Haushalt 2014 zu erhöhen, und dies je zur Hälfte zu finanzieren. Diese Budgeterhöhung soll nicht zu einer Ausweitung von Lehraufträgen genutzt werden.
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