So genannte "Parallelimporte" aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, sind nach dem Urheberrechtsgesetz verboten. Der Grund hierfür ist die territoriale Bindung des Urheberrechts. Verbreitungsrechte für Musikaufnahmen müssen für jedes Land gesondert erworben werden. Lediglich innerhalb des EWRs gilt der Grundsatz des freien Warenverkehrs.
Dies akzeptiert nunmehr auch die in Deutschland als "CD-Discounter"
aufgetretene Firma CD Wow. Diese hatte seit 2003 CD-Alben internationaler Topstars aus dem Fernen Osten nach Deutschland importiert. Aus diesem Grund gingen mehrere Musikfirmen juristisch gegen CD Wow vor. Die Verfahren fanden nunmehr durch Vergleiche ihren Abschluss. CD Wow verpflichtet sich, künftig keine Importe aus dem außereuropäischen Ausland in Deutschland zu vertreiben.
Absätze
Quelle
http://www.ifpi.de