Ab 1. Januar 2020 können sich Musikerinnen und Musiker freier Ensembles in der Zusatzversorgung der Berufsorchester (VddKO) für das Alter absichern. "Mit den Stimmen der DOV-Vertreter wurde diese Satzungsänderung im Verwaltungsrat beschlossen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). "Das ist ein wichtiger Baustein, um die prekäre finanzielle und soziale Lage freischaffender Musikerinnen und Musiker zu entschärfen und schrittweise Verbesserungen durchzusetzen.“ Aktuell sind bei der Künstlersozialkasse über 53.500 Freischaffende im Bereich Musik gemeldet.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Zahl der Freischaffenden mehr als verdreifacht. Deshalb hat die DOV die Interessenvertretung für diese Gruppe immer weiter ausgebaut. "Damit reagieren wir auf die veränderten Rahmenbedingungen. In der DOV sind Festangestellte und Freiberufler solidarisch organisiert. Deshalb können wir unseren Forderungen den nötigen Nachdruck verleihen“, sagt Mertens.

Die DOV hat bereits früher durchgesetzt, dass freischaffende Orchesteraushilfen seit 1. Januar 2019 bei der VddKO eine eigene freiwillige Zusatzversorgung aufbauen können, wenn sie regelmäßig bei TVK-Orchestern spielen. Seit Oktober 2018 haben freischaffende DOV-Mitglieder auch die Möglichkeit, nach einer Einzelfallprüfung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu besonders günstigen Konditionen abzuschließen.

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