Turnusgemäß bestimmten die Komponisten auf ihrer Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand. Einstimmig wurde Jörg Evers (München) zum Präsidenten des Verbandes und Prof. Lothar Voigtländer (Berlin) zum Vizepräsidenten gewählt.
Vorstandsmitglieder sind ferner:
Prof. Harald Banter (Köln), Prof. Helmut W. Erdmann (Lüneburg), Dr. Rainer Fabich (München), Johannes K. Hildebrandt (Weimar) und Prof. Manfred Schoof (Lohmar).

Der Deutsche Komponistenverband vertritt die gemeinsamen beruflichen Interessen der Komponisten sämtlicher Musikgattungen – insbesondere auf dem Gebiet des Urheberrechts und des Urhebervertragsrechts.

Ein Schwerpunkt der diesjährigen Mitgliederversammlung war erneut die Novellierung des Urheberrechts „Korb 2“. Dazu bekräftigte der Verband seine Kritik an den im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen zur Geräteabgabe:

Rechtswidrig ist aus Sicht des DKV sowohl, die Vergütungspflicht für Vervielfältigungs-Geräte von einer so genannten Bagatellgrenze, also von einem Nutzungsumfang von mindestens zehn Prozent, abhängig zu machen, als auch, die Höhe der Vergütung am Gerätepreis (vorgesehen sind 5 Prozent) zu orientieren. Auch die Aufhebung der derzeit geltenden Regelung über die „unbekannten Nutzungsarten“ ist aus Sicht des Verbandes abzulehnen.*

In seinem Tätigkeitsbericht verwies der amtierende Präsident Jörg Evers auf die geleisteten politischen Aktivitäten des Komponistenverbandes. Sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene hat sich der DKV im zurückliegenden Jahr engagiert. Das, so Evers, komme nicht von ungefähr. National wie international gebe es nicht wenige Bestrebungen, das Urheberrecht in ein Nutzer- und Verwerterrecht umzumodeln oder sogar abzuschaffen.

Evers erklärte auch, dass mittlerweile 80 Prozent der Gesetzesvorlagen in Brüssel initiiert würden. Aus diesem Grund wurden in den letzten Monaten für die Bereiche „U-Musik“, „E-Musik“ sowie Filmmusik europäische Komponisten-Dachverbände gegründet, in denen der DKV jeweils in den Entscheidungsgremien vertreten ist.