Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat zum Konsultationspapier der EU-Kommission "Überprüfung bestehender Mehrwertsteuer-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten (TAXUD/CI)" Stellung genommen.

Vollbesteuerungsmodell

Ausdrücklich lehnt der Deutsche Kulturrat den Vorschlag der EU-Kommission nach Einführung des sogenannten Vollbesteuerungsmodells ab. Es würde bedeuten, dass die bestehenden Mehrwertsteuerbefreiungen für den auch namentlich erwähnten Kultursektor per se wegfallen würden.

Optionsrecht bei der Umsatzsteuer

Für zielführend hält der Deutsche Kulturrat hingegen die Möglichkeit eines steuerlichen Optionsrechts für die jeweilige kulturelle Einrichtung. Bereits seit mehreren Jahren fordert der Deutsche Kulturrat die Einführung eines solchen Optionsrechts, mit dem den kulturellen Einrichtungen der Verzicht auf eine Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Dienstleistungen und damit der Anspruch auf Vorsteuererstattung ermöglicht wird.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books und Kunstgegenstände

Da sowohl E-Books als auch Werke der Bildenden Kunst insbesondere auch von dem Gemeinwohl dienenden Kultur- und Bildungseinrichtungen erworben werden, die aktuell regelmäßig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist es umso wichtiger, dass diese beiden Kulturgüter uneingeschränkt in den Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes fallen.

E-Books

In diesem Zusammenhang erinnert der Deutsche Kulturrat an seine Forderung für E-Books, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einzuführen. E-Books sind in der Regel weitgehend mit dem gedruckten Buch inhaltsgleich. Es ist deshalb unverständlich, wenn das gedruckte Buch mit dem ermäßigten und das digitale Buch mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt werden.

Bildende Kunst

Der Deutsche Kulturrat sieht darüber hinaus weiteren Änderungsbedarf mit Blick auf die Bildende Kunst. Er ist zum einen der Auffassung, dass nicht nur die in Anhang der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie genannten Kunstgegenstände unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen, sondern insbesondere auch die Foto- und Videokunst, der künstlerische Siebdruck und die künstlerischen Designleistungen. Zudem sollte die Bildende Kunst unabhängig davon, von wem sie erworben wird, dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Steuerrecht kann Kulturpolitik par excellence sein, das zeigt gerade einmal wieder die EU-Kommission mit ihrem Konsultationsprozess zur Überprüfung bestehender Mehrwertsteuervorschriften. Wir fordern im Rahmen dieses Prozesses, dass für E-Books der ermäßigte Mehrwertsteuersatz eingeführt wird und dass generell für die Bildende Kunst ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gewährt wird. Außerdem lehnen wir das sogenannte Vollbesteuerungsmodell der EU-Kommission ab und fordern ein Umsatzsteuer-Optionsrecht für Kultureinrichtungen. Und wir fordern die Kulturpolitiker von Bund und Ländern auf, die Mehrwertsteuerpläne der EU-Kommission genau zu beobachten, sie betreffen Kunst und Kultur unmittelbar."

Die Stellungnahme des Deutschen Kulturates zum Konsultationspapier der EU-Kommission "Überprüfung bestehender MwSt-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten (TAXUD/CI)" finden Sie unter:
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=2697&rubrik=4

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