Kulturministerin Bettina Martin hat am Dienstag über die Ergebnisse des ersten Kulturmonitorings und Eckpunkte der neuen Kulturförderrichtlinie des Landes informiert. Die Studie zeigt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern der maßgebliche Kulturförderer und -finanzierer im Land ist. Kern der umfassenden Reform der Kulturförderung ist eine Entbürokratisierung und langfristigere Absicherung der Kulturträger.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Städte und Gemeinden sowie die kreisfreien Städte sind die tragenden Säulen der Kulturförderung. Das wird aus dem ersten Kulturmonitoring deutlich. Die in der Studie aufgeworfenen Fragen beantwortet die neugefasste Kulturförderung des Landes. Kulturministerin Bettina Martin erläutert dazu:

„Das Kulturmonitoring ist der bundesweit erste Gesamtüberblick über die Kulturfinanzierung und -förderung in einem Bundesland. Die Studie zeigt Strukturen, Nutznießer und Wirkung von der kommunalen bis auf die Landesebene. Fakt ist: Das Land und die Kommunen sind die maßgeblichen Kulturfinanzierer in M-V. Potenziale gibt es vor allem noch in Richtung EU. Die Ergebnisse des Kulturmonitorings haben uns als Grundlage für die neue Kulturförderrichtlinie des Landes gedient. Hauptfragen wie Förderdauer, Mindestbezahlung und Bürokratie beantworten wir mit umfassenden Neuerungen der Kulturförderung. So wollen wir Mindesthonorare einführen und tragen damit zur gerechteren Entlohnung von Künstlerinnen und Künstler bei. Außerdem schaffen wir mehr Planungssicherheit, indem die mögliche Förderdauer auf bis zu 4 Jahre ausgeweitet wird. Im Kern wollen wir eine Entbürokratisierung und langfristigere Absicherung der Kulturträger, die es in dieser Form bundesweit bisher nicht gibt.“

In der neugefassten Kulturförderrichtlinie entlasten weniger Bürokratie bei Finanzierungsregeln, Nachweisführung und Inventarisierungspflichten die Geförderten. Fördergegenstände und Zielrichtung werden erweitert, beispielsweise kommen Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie Mentoring hinzu, andere Themen wie etwa Teilhabe werden vertieft. Zielt ist es ebenso, die Zusammenarbeit mit den kulturellen Landesverbänden auszubauen und ihnen damit mehr Handlungsspielraum für eigene, zielgerichtete Förderungen einzuräumen.

Das erste Kulturmonitoring ist eine Studie des Servicecenters Kultur der KARO gAG aus Rostock. Sie ist ein Ergebnis aus dem Beteiligungsprozess zu den Kulturpolitischen Leitlinien des Landes. Hendrik Menzl ist einer der Autoren: „Unsere umfassende Analyse ist eine Handreichung für Politik, Verwaltung, Kulturakteure und die Zivilgesellschaft. Die Ergebnisse unterstützen Kulturpolitik, Kulturverwaltung, Kulturszene und Kulturmanagement in ihrer Arbeit und liefern Entscheidungsgrundlagen.“

Im untersuchten Jahr 2019 gaben das Land mit 89,6 Millionen, die Städte und Gemeinden mit 51,8 Millionen, die beiden kreisfreien Städte mit 39,4 Millionen, die Landkreise mit 18,8 Millionen, der Bund mit 9,5 Millionen und die EU mit 2,2 Millionen insgesamt 211,6 Millionen Euro für die Kultur in Mecklenburg-Vorpommern aus. Das ist eines der Ergebnisse aus der Auswertung von Haushaltsplänen, Befragungen und Expertengesprächen.

Am 17. November veranstaltet das Servicecenter Kultur einen Fachtag in Rostock zu Förderprogrammen auf europäischer Ebene, um die Kulturförderung damit zu stärken.

Die neu gefasste Kulturförderrichtlinie soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. (Derzeit nimmt der Landesrechnungshof noch Stellung dazu.)

Die Ergebnisse des Kulturmonitorings und der Termin für den Fachtag sind auf der Webseite des Servicecenters Kultur veröffentlicht:

https://servicecenter-kultur.de