Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro. Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die entsprechenden Auszahlungsbedingungen für die Schutzleistungen beschlossen. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst.
"Die Landesregierung unterstützt mit dem MV-Schutzfonds die Unternehmen und die Beschäftigten im Land. Wir wissen, dass auch viele kulturelle Einrichtungen und Träger und auch viele Künstlerinnen und Künstler durch die jetzt notwendigen Schutzmaßnahmen erhebliche Einnahmeausfälle haben. Deshalb war für uns immer klar, dass die Kultur eine besondere Unterstützung braucht. Ich bin Bildungsministerin Martin sehr dankbar, dass Sie hierfür dem Kabinett heute sehr gute Vorschläge gemacht hat“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.
"Die Corona-Krise stürzt Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Einrichtungen in schwere Existenznöte“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. "Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch eine vielfältige und lebendige Kulturszene aus. Wir dürfen nicht zulassen, dass uns diese kulturellen Angebote wegbrechen und Leerstellen entstehen. Kunst und Kultur haben eine unverzichtbare Rolle in unserer Gesellschaft. Die Landesregierung unterstützt daher die Kulturschaffenden im Land, damit sie leichter durch diese schwere Zeit kommen“, sagte Martin.
In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) umfasst dieses Paket eine Unterstützung für folgende Säulen:
Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden
Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung
Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung
Säule 4: Überbrückungsstipendien
Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung
Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit
Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden
Bedarfsschätzung: 3,5 Mio. Euro
Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt
Zuwendungsempfänger: Kultureinrichtungen, die eine regelmäßige Förderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten (insbesondere Deutsches Meeresmuseum, Historisch Technisches Museum Peenemünde, Pommersches Landesmuseum, Künstlerhaus Lukas, Technisches Landesmuseum, Stiftung Mecklenburg, Ernst-Barlach-Stiftung)
Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung
Bedarfsschätzung: 3,8 Mio. Euro
Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt
Zuwendungsempfänger: Träger, die für gemeinnützige Projekte regelmäßig eine Kulturförderung erhalten
Beispiele (nicht abschließend): Usedomer Kunstverein, Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, Burg Klempenow, Schloss Plüschow, Internationales Kleinkunstfestival, Müritzeum
Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung
Bedarfsschätzung: 1,5 Mio. Euro
Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt
Zuwendungsempfänger: Träger, die für ihre gemeinnützigen Projekte keine regelmäßige Kulturförderung erhalten
Beispiele (nicht abschließend): MuSeEn gGmbH (Schliemann-Museum Ankershagen, Agroneum Alt Schwerin, 3 Königinnen Palais Mirow), Freilichtmuseum Klockenhagen, Konzertverein Schwerin, Freie Theater
Säule 4: Überbrückungsstipendien
Bedarfsschätzung: 3 Mio. Euro
Zuwendungsweck: Arbeitsstipendien i. H. v. je 2.000 Euro zur Unterstützung freischaffender, professioneller Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens*. Näheres wird in den Vollzugshinweisen geregelt.
Zuwendungsempfänger: freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik); inkl. Härtefallregelung
Das Land setzt sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit dafür ein, dass das Überbrückungsstipendium nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung
Bedarfsschätzung: 600.000 Euro
Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt
Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Förderung in den Bereichen allgemeine und politische Weiterbildung erhalten
Beispiele (nicht abschließend): Arbeit und Leben MV, Europäisches Integrationszentrum Rostock, Dien Hong – Gemeinsam unter einem Dach, Frauenbildungsnetz M-V, Akademie Schwerin
Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit
Bedarfsschätzung: 200.000 Euro
Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt
Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Grundförderung im Bereich Gedenkstättenarbeit erhalten
Beispiele: Dokumentationszentrum Prora, Grenzhus Schlagsdorf, Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse
Reserve für aktuell noch nicht bezifferbare, aber anfallende Bedarfe der Säulen 1-6
Die Landesregierung hat 7,4 Millionen Euro als Reserve vorgesehen, um die zum jetzigen Zeitpunkt nicht scharf bezifferbaren finanziellen und inhaltlichen Bedarfe vorzuhalten.