Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2023 das Telemedienkonzept ARD Kultur in der Fassung vom 21.08.2023 genehmigt.
Unter Verantwortung der Programmdirektion Halle nimmt der MDR für das gemeinschaftliche Angebot ARD Kultur, mit Sitz in Weimar, die Federführung wahr. Der MDR-Rundfunkrat ist daher für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens, den sogenannten Drei-Stufen-Test, verantwortlich. Die Gremien der ARD und der ARD-Programmbeirat sind mitberatend einbezogen worden.

Der Rundfunkrat stellte fest, dass das im Konzept beschriebene Angebot den Voraussetzungen des Medienstaatsvertrages entspricht und somit vom Auftrag der ARD umfasst ist.

Im Rahmen des Drei-Stufen-Tests war zu prüfen und zu bewerten, inwieweit das im Telemedienkonzept beschriebene Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang dieses in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Der Rundfunkrat hatte sich vor seiner Entscheidung ausführlich mit den im Laufe des Verfahrens einzuholenden und eingeholten Informationsgrundlagen befasst. Neben den Stellungnahmen Dritter und dem Gutachten zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte, das auch eine Analyse des publizistischen Wettbewerbes umfasst, hatte er weitergehende Informationen bei den Verantwortlichen des MDR eingeholt. In seinen Bewertungen hat der Rundfunkrat zudem die Hinweise und Empfehlungen der mitberatenden Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten und des ARD-Programmbeirates berücksichtigt.

Um den staatsvertraglichen Vorgaben zu entsprechen, hatte der MDR das Telemedienkonzept auf Empfehlung des Gremiums in mehreren Punkten konkretisiert, u.a. hinsichtlich der inhaltlichen Beschreibung, insbesondere zum Kulturbegriff und zu Möglichkeiten der interaktiven Kommunikation mit den Nutzerinnen und Nutzern.

Zudem hat der Rundfunkrat seine Entscheidung mit verschiedenen Erwartungen verbunden: So sollen insbesondere die von ARD Kultur geplanten Produktionen im Sinne des neugefassten Auftrags in § 26 MStV „durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt beitragen“, die Eröffnung von Dialog- und Interaktionsmöglichkeiten mit den Nutzerinnen und Nutzern sowohl auf dem Portal als auch auf Drittplattformen bei der Weiterentwicklung des Angebotes priorisiert und mit einem entsprechenden Community-Management begleitet werden.

Der Rundfunkrat wird die auftragsgemäße Umsetzung und Weiterentwicklung des Angebotes – wie er dies bereits für die Online-Angebote von MDR und KiKA praktiziert – regelmäßig evaluieren und hierfür zukünftig auch die von den Gremien der ARD aufzustellenden inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards heranziehen.

Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Dietrich Bauer: „Der Gesetzgeber hat mit dem 3. Medienänderungsstaatsvertrag den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschärft und den Kulturauftrag aufgewertet. Das Sachverständigen-Gutachten ist zum Ergebnis gekommen, dass ARD Kultur eine publizistische Marktlücke schließen kann. Vor diesem Hintergrund hat der Rundfunkrat eine mit großer Sorgfalt abgewogene Entscheidung getroffen. Sie berücksichtigt sowohl die Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer an ein zeitgemäß gestaltetes öffentlich-rechtliches Online-Angebot als auch die Interessen der publizistischen Wettbewerber und somit der Gesellschaft insgesamt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das genehmigte Angebot einen positiven Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten wird.“

MDR-Intendantin Karola Wille: „Die Gemeinschaftseinrichtung ARD Kultur unter Federführung des MDR hat ihren festen Platz gefunden – in Weimar und in der deutschen Kulturszene. Schon in den vergangenen Monaten in der Beta-Phase hat ARD Kultur seine Qualitäten unter Beweis gestellt: als innovatives Programmangebot und Brückenbauer. Kultur ist untrennbarer Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Es freut mich, dass wir nach einem anspruchsvollen Drei-Stufen-Testverfahren nun ein Telemedienkonzept vorliegen haben, durch das ARD Kultur seinen Anspruch als Navigator kultureller Vielfalt und gemeinwohlorientiertes Kulturnetzwerk noch besser umsetzen können wird. Dafür danke ich dem MDR-Rundfunkrat und allen weiteren Beteiligten herzlich.“

Nach Abschluss des Drei-Stufen-Tests durch den Rundfunkrat erfolgt nun noch die Prüfung durch die für den MDR zuständige Rechtsaufsicht, anschließend ist das genehmigte Telemedienkonzept zu veröffentlichen.

Die Entscheidung und die Begründung des MDR-Rundfunkrates sowie das marktliche Gutachten werden unter: https://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/drei-stufen-test/laufende-verfahren/dreistufentest-telemedienangebot-ard-kultur-100.html veröffentlicht.

Allgemeine Informationen zur Durchführung der Drei-Stufen-Tests in Zuständigkeit des MDR-Rundfunkrates sind auf der Webseite des MDR-Rundfunkrates abrufbar: https://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/drei-stufen-test/index.html

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