Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein für die Clubkultur. Die Gesetzgebung sieht erstmals in der Baunutzungsverordnung eine geänderte Einstufung für Musikspielstätten vor, die sie künftig von Vergnügungsstätten abgrenzt. Die positiven städtebaulichen Wirkungen von Musikclubs werden somit endlich anerkannt. Die beschlossenen Novellierungen geben den kommunalen Verwaltungen mehr Möglichkeiten für die Ansiedlung von Musikspielstätten in Industriegebieten und in Sondergebieten.

Absätze

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Die 2021 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Anerkennung und Einstufung als Anlagen kultureller Zwecke wird mit dieser Lösung als Sonderkategorie „Musikclubs“ jedoch nicht endgültig umgesetzt.

Die LiveKomm setzt sich weiterhin für die vollständige Anerkennung von Clubs als kulturelle Orte im Baurecht ein und appelliert an den Bundestag, dies ebenfalls zu tun.

Auf Einwirken des Ministeriums der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Claudia Roth, erfolgte im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf zwar zumindest bei der Gebietszulässigkeit in Industriegebieten eine leichte Anpassung. Dies ist ein zu begrüßender Teilerfolg angesichts der Blockadehaltung des Umweltministeriums, das sich dem politischen Auftrag durch den Bundestag, Musikspielstätten als Kulturorte wertschätzend zu behandeln, weiterhin zu widersetzen versucht. So  verhindert der Entwurf weiterhin u.a. eine Besserstellung bei der Neuansiedlung von Clubs in Gewerbegebieten und allgemeinen Wohngebieten. Der Bestandsschutz für bestehende Musikspielstätten würde somit nicht verbessert.

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm kommentiert: „Die lange von uns angestrebten Novellierungen im Baurecht und den Schallregularien gehen nun auf die Zielgrade. Bei der Baunutzungsverordnung sehen wir erste Anzeichen, die schwierige Situation der Live- und Clubkultur anzugehen. Jedoch bräuchte es weitere Fortschritte, um dem Parlamentswillen zu entsprechen. Beim Schall blockt das Bundesumweltministerium weiterhin und verweigert jegliche Kompromisslösung. Wir rufen die Verantwortlichen zu konstruktiven Zusammenarbeit auf.“

Größere Handlungsbedarfe bei der TA Lärm

Besonders deutlich wird der Widerstand der ministeriellen Fachebenen bei der Neufassung der TA Lärm, die sich aktuell ebenfalls in der Ressortabstimmung befindet. Dort werden u.a. Geräusche verursacht durch Publikumsverkehr weiterhin den Spielstätten zugerechnet – dabei lässt sich vielfach gar nicht ausmachen, ob Clubbesuchende oder vorbeiziehende Feierwillige mit anderem Ziel die Ursache hierfür sind. Auch sind keine wirklichen Verbesserungen für den Bestand von Kulturorten bei heranrückender Wohnbebauung vorgesehen. Genau dies ist jedoch vielerorts der ausschlaggebende Faktor für die Verdrängung von Musikspielstätten.

Die Novellierung der TA-Lärm erfolgt im Bundesrat. Die Baunutzungsverordnung wird nach dem jetzigen Kabinettsbeschluss in Kürze im Bundestag beraten und dort verabschiedet. Nach enorm kurzen Fristsetzungen für Stellungnahmen mitten in der Sommerzeit haben sich verschiedene Verbände zur BauNVO und TA Lärm auch über die Livemusikbranche hinaus kritisch positioniert. Die LiveKomm setzt nun auf das Einwirken der Abgeordneten im Deutschen Bundestag und der Ländervertretungen für weitere Anpassungen der Gesetzesentwürfe – im Sinne einer lebendigen (Live-, Festival- und Club-)Kultur.