Der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Landeskulturstiftung wurde am Donnerstag, dem 8. Juli 2004 von der Tagesordnung der Landtagssitzung genommen. Wie nach einer kurzen Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Landtages bekannt wurde, bedürfen noch einige Aspekte der Vermögensausstattung der Stiftung, soweit sie über die Landesanteile an der Stiftung Kulturfonds hinausgehen, einer rechtlichen Klärung. Deshalb wird der Gesetzentwurf - ohne Änderung des vorgesehenen Stiftungszwecks - Anfang September im Landtag erneut behandelt.
„Natürlich wäre es mir lieber gewesen“ sagte Kultusminister Prof. Dr. Olbertz, „wenn wir schon in der parlamentarischen Sommerpause auf der Grundlage des Gesetzes Satzung und Förderrichtlinien hätten verabschieden können“. Andererseits sei es richtig, alle Möglichkeiten von Zustiftungen zum Kapitalgrundstock der Stiftung sorgfältig zu prüfen und auszuschöpfen. Die dem Land aus der Stiftung Kulturfonds zustehenden Mittel bedürften auf längere Sicht ohnehin einer Aufstockung, damit die Landesstiftung ihren Auftrag, die zeitgenössische Kunst zu fördern, in ausreichendem Umfang erfüllen könne.
„Das Kultusministerium wird die Zeit bis zur nächsten Landtagssitzung nutzen, alle Vorbereitungen zur Stiftungsgründung zu treffen, so dass ein Satzungsentwurf und eine Förderrichtlinie rechtzeitig vorliegen“, so Olbertz. Damit durch die zeitliche Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens keine Nachteile für die Kunstförderung entstehen, wird behelfsweise das Kultusministerium ab 1. August Förderanträge zu Vorhaben der zeitgenössischen Kunst für das kommende Jahr entgegen nehmen.
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