Das Kulturleben wird noch immer von der Corona-Pandemie bestimmt. Seit nunmehr fast zwei Jahren können Kulturveranstaltungen nur unter Einschränkungen stattfinden. Aktuell erschwert die Ausbreitung der Omikron-Variante die Planungen und Durchführung von Konzerten, Ausstellungen oder Aufführungen abermals, vielfach müssen Veranstaltungen gänzlich abgesagt werden. Gerade Künstlerinnen und Künstler, die auf Produktions- und Auftrittsformate und die damit einhergehenden Honorare angewiesen sind, trifft das besonders schwer. Um Kultur auch in dieser Phase der Pandemie zu ermöglichen, legt die Landesregierung jetzt unter anderem aus Mitteln des Kulturstärkungsfonds ein spartenspezifisches Förderprogramm auf. Ziel des Programms ist es, unter den Bedingungen der Pandemie Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen.
„Eine lebendige Kunst- und Kulturszene braucht Möglichkeiten sich zu präsentieren. Mit einem auf die unterschiedlichen Sparten angepassten Programm fördern wir daher ganz konkret Aufführungs- und Produktionsformate. Wir bereiten Kunst und Kultur damit im wahrsten Sinne des Wortes die Bühne und sorgen dafür, dass Künstlerinnen und Künstler auch in dieser Phase der Pandemie ihrer Arbeit nachgehen können. Denn mit Andauern der Pandemie gilt mehr denn je, dass wir alles daransetzen müssen, die grundlegenden Strukturen unserer Kulturlandschaft zu erhalten“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Das Förderprogramm in Höhe von mehr als 12,6 Millionen Euro setzt sich aus bereits vorhandenen Mitteln des Kulturstärkungsfonds in Höhe von rund 11,1 Millionen Euro sowie aus bereiten Mitteln der Stärkungsinitiative Kultur in Höhe von 1,5 Millionen Euro zusammen. Das Förderprogramm umfasst Bausteine in folgenden Bereichen:
Finanziert im Rahmen des Kulturstärkungsfonds
- Musikspielstätten und Clubs: Auch für die Clubszene werden weitere Hilfen auf den Weg gebracht. Sie sind durch die neuerlichen Schließungen in eine schwierige Lage geraten. Hier haben viele Künstlerinnen und Künstler sonst gute Auftrittsmöglichkeiten. Dafür stehen 3,75 Millionen Euro zur Verfügung.
- Musik: Ein Aktivierungsprogramm für Musikerinnen und Musiker, Komponistinnen und Komponisten ermöglicht analoge und digitale Auftrittsmöglichkeiten für Musikensembles sowie Auftragskompositionen einschließlich Aufführung. Dafür stehen drei Millionen Euro zur Verfügung.
- Freie Darstellende Künste: Ensembles der Freien Darstellenden Künste sollen mit einer Förderung die Möglichkeit haben, Stücke, die während der Pandemie einstudiert wurden und noch nicht zur Aufführung gekommen sind, auch vor kleinem Publikum aufzuführen. Dafür stehen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.
- Theater/Tanz: Theaterautorinnen und -autoren sowie Choreografinnen und Choreografen erhalten Unterstützung in Form von Stückaufträgen sowie der Förderung von Aufführungen der entstehenden Stücke durch Ensembles oder Theater. Dafür stehen 750.000 Euro zur Verfügung.
- Literatur: Zur Unterstützung von Autorinnen und Autoren werden Lesungen vor allem an ungewöhnlichen Orten wie Kirchen, Synagogen oder Moscheen, in Müllverbrennungsanlagen, Gerichtsgebäuden oder Kaufhäusern, Krankenhauskapellen, Schützenhallen, Rathaussäle, Museen oder Kinos gefördert. Dafür stehen 500.000 Euro zur Verfügung.
- Amateurtheater und Freilichtbühnen: Viele Amateurtheater und Freilichtbühnen mussten Rücklagen zur Bewältigung der Pandemie einsetzen und müssten nun für die kommende Saison Kredite aufnehmen. Sie erhalten Unterstützung beim Ankauf von Materialien für die anstehenden Produktionen. Dafür stehen 500.000 zur Verfügung.
- Beratung: Inzwischen existieren auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Förderprogramme. Damit Künstlerinnen und Künstler die Übersicht nicht verlieren und eine passgenaue Förderung erhalten, baut das Land die Beratungsleistungen aus. Der Kulturrat NRW wird die Umsetzung dieser Beratung, die unter anderem eine Hotline umfassen soll, unterstützen. Dafür stehen 136.000 Euro zur Verfügung.
Finanziert im Rahmen bereiter Mittel der Stärkungsinitiative Kultur
- Bildende Kunst: Bildende Künstlerinnen und Künstler erhalten Unterstützung in Form eines Ankaufprogramms. Die Förderung richtet sich auch an Künstlerinnen und Künstler, die am Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn stehen. Dafür stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderungen in den einzelnen Bereichen werden durch die entsprechenden Dachorganisationen und regionalen Netzwerke (Landesmusikrat NRW, Landesbüro Freie Darstellende Künste, Literaturnetzwerke etc.) umgesetzt. Der Start für die Antragsstellung ist für den 1. März 2022 vorgesehen.
Um die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie im Bereich Kultur zu bewältigen und neue kreative Potenziale in Nordrhein-Westfalen freizusetzen, hat die Landesregierung ein Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ aufgelegt. Dieses umfasst neben dem Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen in Höhe von 80 Millionen Euro ein großangelegtes Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 195 Millionen Euro.