Die Mitgliederversammlung des Landesmusikrats Niedersachsen hat am 14.04.2018 in Wolfenbüttel eine Resolution zur musikalischen Bildung der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen verabschiedet.
Wolfenbütteler Resolution
Die Situation des Musikunterrichts an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen ist dramatisch:
- Durch die Verengungen schulischer Angebote (Stundentafeln im neuen G9) insbesondere durch die Halbierung der Stundenzahl für die Fächergruppe Musik, Kunst und Darstellendes Spiel im Jahrgang 11 droht ein deutlicher Rückgang der Kurswahlen-Musik bis hin zum "Absterben“ der Leistungskurse (Musik-Kurs eN).
- Die Unterrichtsversorgung für das Fach Musik an Grundschulen hat sich nachweislich verschlechtert. Die schon bestehenden Hürden für Studienplätze im Fach Musik (NC im Beifach) verschärfen den Mangel an Musik-Nachwuchskräften im Primarbereich.
1. Einführungsphase G9:
Es gibt eine Engstelle in der Stundentafel der Klasse 11 (Einführungsphase) durch die Wahlmöglichkeit zwischen 3 Fächern (Musik, Kunst, Darstellendes Spiel). Durch die Aufteilung von 2 Stunden Unterricht auf drei Fächer in der Einführungsphase der G9- Stundentafeln ergeben sich für alle drei künstlerischen Fächer schwerwiegende Nachteile: Die fachliche Vorbereitung auf die Qualifikationsphase der Jahrgänge 12/13 ist unzureichend und die Chancengleichheit bei den Kurs- und Prüfungsfachwahlen nicht mehr gegeben.
2. Unterrichtsversorgung im Primarbereich:
Vorgesehen ist einstündiger Unterricht in der 1 und 2. Klasse. In der 3. und 4. Klasse soll zweistündig unterrichtet werden. Der Unterricht kann nicht gemäß des in der Stundentafel geforderten Umfangs durchgeführt werden, da es nicht genügend Fachlehrkräfte gibt, bzw. diese als Klassenlehrer eingesetzt werden. Musikunterricht wird häufig, wenn überhaupt, fachfremd unterrichtet. Für diese Lehrkräfte fehlt es zudem an Weiterbildungsmaßnahmen.
3. Nachwuchsförderung für Musik-Lehrkräfte vor allem im Primarbereich
Es gibt zu wenige Grundschullehrkräfte. Der NC im Beifach bildet zu hohe Hürden für Studierende, daher können nur ca. 80% der Studienangebote im Fach Musik für GHR belegt werden.
4. Quereinstieg in das Lehramt
Die Möglichkeit des Quereinstiegs ins Referendariat oder in den Schuldienst untergräbt die eigentliche Berufswahl und den Studienbeginn. Darüber hinaus sind die vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten für die Quereinsteiger*Innen ungenügend und im Vergleich zum regulären Vorbereitungsdienst (Referendariat) nicht effizient und zudem ungerecht.
Der Landesmusikrat appelliert an das Land Niedersachsen, die entstandenen Defizite der musikalischen Bildung gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen des Landesmusikrats zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass auf Grundlage der im Präsidium des Landesmusikrates Niedersachsen erarbeiteten Vorschläge die musikalische Bildung in den allgemeinbildenden Schulen verbessert wird und die Voraussetzungen zur kontinuierlichen Entwicklung des Berufsnachwuchses geschaffen werden.