Am Dienstag, den 2.11.04 unterzeichnete der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann in Hannover mit einer Reihe von außerschulischen Partnern Rahmenvereinbarungen zur Zusammenarbeit an Ganztagsschulen.

Für den Bereich der musikalischen Bildung an den Ganztagsschulen sind künftig der Landesverband niedersächsischer Musikschulen und der Landesmusikrat Niedersachsen Partner des Landes bei der Durchführung ganztagsspezifischer Angebote.

„Landesmusikrat und Landesverband der Musikschulen begreifen die fachliche Zusammenarbeit zwischen der schulischen Musikpädagogik und außerschulischen Institutionen der Musikkultur als Chance für eine Aufwertung der Bedeutung musikalischer Bildung“, heißt es in der Präambel der Vereinbarung. In der Umsetzung soll es grundsätzlich nicht um ein zufälliges Angebot musikalischer Betreuungsaktivitäten zur Auffüllung der nachmittäglichen Freiräume gehen, sondern vielmehr um ein Gesamtkonzept musikalischer Bildung, das den Regelunterricht um die außerschulischen Angebote mit qualitativ hochwertigem Standard ergänzt.

Das Niedersächsische Kultusministerium, der Landesmusikrat Niedersachsen sowie der Landesverband niedersächsischer Musikschulen legen Wert auf qualitativ hochwertige Angebote, die dem Bildungsauftrag der Schule entsprechen und die von Schülern und Eltern nachgefragt werden. Die Schulen sind aus diesem Grund aufgefordert, Angebote von gemeinnützigen öffentlichen Musikschulen besonders zu berücksichtigen, da diese über qualifizierte Musiklehrkräfte verfügen und in der Lage sind, Kontinuität und Verlässlichkeit zu gewährleisten. Beim Personaleinsatz in der Ganztagsschule sollen darüber hinaus auch die im Deutschen Tonkünstlerverband organisierten Musikpädagogen und lizenzierte Übungsleiter aus dem Bereich der Musik- und Chorverbände einbezogen werden.

Der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll zwischen der einzelnen Ganztagsschule und dem örtlichen Träger der außerunterrichtlichen musikpädagogischen Angebote auf Grundlage eines Kooperationsvertrages vereinbart werden. Entstehende Personalkosten werden aus einem Budget getragen, das von der Schulbehörde an Stelle von sonst zustehenden Lehrerstunden gewährt wird. Mit diesem zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellten Mittelkontingent erhalten die Ganztagsschulen variable Möglichkeiten, in Kooperation mit außerschulischen Anbietern ganztagsspezifische Angebote einzurichten (weitere Informationen hierzu im Internet unter http://www.mk.niedersachsen.de/master/C455219,00)

Prof. Dr. Karl-Jürgen Kemmelmeyer, Präsident des Landesmusikrates Niedersachsen, unterstrich in seiner Ansprache die gemeinsame Verantwortung für die musikalische Bildung. Der Landesmusikrat habe mit der Initiative HAUPTSACHE:MUSIK bereits im Jahr 2001 ein Programm mit dem Ziel entwickelt, die fachliche Kooperation zwischen der schulischen Musikpädagogik und außerschulischen Institutionen der Musikkultur zu verbessern. Ausgehend von den positiven Beispielen und Erfahrungen dieser Aktion beispielsweise im Bereich des Klassenmusizierens könnten jetzt auch die Unterrichtsmodelle für Ganztagsschulen weiter entwickelt werden.
Ziel müsse sein, ein qualifiziertes musikpädagogisches Angebot für möglichst alle Kinder in allen Schulformen sicherzustellen, wobei sowohl die individuelle Talent- und Begabungsförderung als auch der soziale Aspekt des gemeinsamen Musizierens berücksichtigt werden müsse. Hierbei käme insbesondere auf die niedersächsischen Musikschulen eine besondere Aufgabe und Verantwortung zu.

„Für den Landesverband niedersächsischer Musikschulen ist die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit an Ganztagsschulen ein erster Schritt zur dringend erforderlichen Absicherung der Kooperationen von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen“, betonte Ernst Neuhäuser, erster stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen im Anschluß an die Unterzeichnung der Vereinbarung.
Für den Landesverband sei dies Grundlage und Ansporn zugleich, mit dem Land weitere Vereinbarungen, insbesondere zum Musikunterricht an Grundschulen, abzuschließen. Schließlich werde der Mangel an qualifizierten Musiklehrern an den staatlichen Schulen zunehmend von musikpraktischen Angeboten der kommunalen Musikschulen kompensiert, untermauerte Neuhäuser die Forderung des Verbandes.
Alle Musikschulen im Landesverband kooperieren heute erfolgreich mit allgemein bildenden Schulen. Sie reagieren mit altersgerechten und pädagogisch sinnvollen Bildungsangeboten auf die wachsende Nachfrage von Schulen und Eltern. Der Schwerpunkt liegt bei der unmittelbaren Musikerfahrung durch gemeinsames Singen und Musizieren. Vielfältige und attraktive Angebote im Bereich des Klassenmusizierens und der elementaren Musikerziehung bilden hier einen geeigneten Grundstock für die weitere musikalische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Schule, Musikschule und Musikverein.

Kreativität in der Kooperation mit Ganztagsschulen zeigte die Musikschule Bad Pyrmont, die bei der feierlichen Veranstaltung zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung unter der Leitung von Schulleiter Arndt-Jubal Mehring ein gemischtes „Ganztagsschulorchester“ präsentierte. Zusammen mit der beeindruckenden künstlerischen Leistung des 16-jährigen Simon Etzold am Marimbaphon war dies eine sympathische und gelungene Visitenkarte der Musikverbände, die aufzeigte, wie groß das Spektrum der Möglichkeiten ist.
„Unser Weg ist noch lang – doch heute haben wir eine wichtige Wegmarke für die künftige Partnerschaft zwischen dem Landesverband niedersächsischer Musikschulen und dem Niedersächsischen Kultusministerium gesetzt“, sagte Neuhäuser in seiner Ansprache, die er - angelehnt an das Zitat von Bundesministerin Bulmahn „Jedem Kind ein Laptop“ - pointiert mit der Forderung „Jedem Kind ein Musikinstrument!“ schloss.