Mit großer Freude begrüßt der Landesmusikrat die gestrige Verabschiedung des Musik- und Jugendkunstschulgesetzes.

Die Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat der Landesmusikrat, in enger Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Musikschulen und der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen, schon in der Entstehung gerne aktiv unterstützt.

Besonders erfreulich ist die fraktionsübergreifende und einstimmige Verabschiedung des Gesetzes (sogar ohne Enthaltungen!). Dies lässt sich als ein enorm wichtiges Signal dafür werten, dass auch die Politik fest an der Seite der Musikverbände steht, um das Musikland Thüringen in seiner weiteren Entwicklung qualitativ vorwärts zu bringen und die dazu notwendige wertvolle Arbeit der vielen, an den kommunalen und privaten Musikschulen engagierten Lehrkräfte auf eine bessere Basis zu stellen.

Die Musik ist als ein immaterielles Kulturgut ein wesentliches Element zur Stiftung von kultureller Identität eines jeden Individuums und wirkt dadurch auch menschenverbindend in die Gesellschaft hinein. Die musikalische Bildung führt zugleich zu Fertigkeiten, die in ihrer Bedeutung für die junge Generation nahe an das Lesen, Schreiben und Rechnen heranreichen. Insofern ist ihre Verankerung an den allgemeinbildenden Schulen und an den spezialisierten Musikschulen so ungemein wichtig. Die Zeiten, in denen Musik nur als Freizeitgestaltung definiert wurde, sind mit diesem Gesetz nun hoffentlich vorbei.

Das neue Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz kann ein wichtiger Baustein für die Zukunft des Musiklandes Thüringen werden, wenn die Durchführung des Gesetzes ähnlich ambitioniert, zielstrebig und einmütig erfolgt, wie das erfolgreiche Gesetzgebungsverfahren verlaufen ist.