Prof. Dr. Eckart Lange, Präsident des Landesmusikrats Thüringen, schreibt in einer Stellungnahme zu den kulturpolitischen Diskussionen auf der Hauptarbeitstagung und Trägerversammlung des Verbands deutscher Musikschulen:
"Musikschulen brauchen politische und finanzielle Unterstützung auf dem Weg in die digitale Zukunft!“ lautet der Tenor des Hamburger Memorandums, das der Verband deutscher Musikschulen (VdM) auf seiner Hauptarbeitstagung und Trägerversammlung am 4./5. Mai 2018 in Hamburg verabschiedet hat. In seiner Begrüßung betonte der Bundesvorsitzende des VdM, Prof. Ulrich Rademacher, unter anderem die politische Verantwortung für musikalische Bildung.
Nach der Podiumsdiskussion mit den kulturpolitischen SprecherInnen der Thüringer Landtagsfraktionen im Rahmen des Thüringer Musikschulforums in Arnstadt am 21. April 2018 ist klar, dass ein "Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“ - wie im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün festgelegt - in dieser Legislatur nicht mehr kommen wird.
Der Landesmusikrat Thüringen mit seinem Fachverband VdM (Verband deutscher Musikschulen – Landesverband Thüringen) unterstützte dieses Vorhaben der Regierungsparteien als Mitglied des Kulturrates Thüringen in Wort und Tat und war bereit, an der Ausarbeitung eines solchen spartenübergreifenden Gesetzes mitzuwirken. Das Nichtzustandekommen eines solchen Gesetzes versetzt uns nun in die Situation, uns für ein Musikschulgesetz, wie es in anderen Bundesländern längst erfolgreich praktiziert wird, stark zu machen.
Die angekündigten Bestrebungen der Landesregierung, den Musikschulen ab dem Jahr 2020 (!) eine deutliche finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen, ist zu begrüßen. Gleichzeitig fordern wir jedoch, für die kommunalen Musikschulen eine langfristige rechtliche Sicherheit in Form eines Musikschulgesetzes zur Ausübung ihrer Aufgaben noch in der laufenden Legislatur zu schaffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Land gemeinsam mit kommunalen Trägern den Musikschulen flächendeckend Planungssicherheit für die Zukunft bietet und thüringenweit gleiche Rahmenbedingungen für musikalische Bildung gewährleistet. Ziel muss sein, durch eine solche gesetzliche Grundlage kulturelle Teilhabe überall in Thüringen zu sichern und allen Kindern und Jugendlichen gleiche Zugangsvoraussetzungen zur musikalischen Bildung als Teil kultureller Bildung zu ermöglichen. Das setzt auch voraus, prekäre Beschäftigungen von hochqualifizierten Pädagogen abzubauen. Der VdM mit seiner fachlichen Kompetenz steht für dieses Vorhaben voll und ganz zur Verfügung.
Denn für die musikalische Bildung in Thüringen ist es inzwischen fünf nach Zwölf, wie der Landesmusikrat in seinem Statement zur Situation des Schulfaches Musik an allgemeinbildenden Schulen bereits vor einem Jahr angeprangert hat."