Die Mitgliederversammlung des Landesmusikrates Schleswig-Holstein e.V. hat am 5. Juni 2024 in Rendsburg einstimmig ohne Enthaltungen folgende Resolution beschlossen:

Resolution zum Musikschulfördergesetz

Die Musikschulen sind ein zentraler Baustein im Netzwerk der Institutionen, die sich in Schleswig-Holstein der musikalischen Bildung widmen. Wenn die öffentlichen Musikschulen beschnitten werden, hat das gravierende Auswirkungen auf die gesamte Musikszene – von Einrichtungen der Amateurmusik bis zum Nachwuchs an musikpädagogischen Fachkräften. Nicht zuletzt viele Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen sind dadurch gefährdet.

Die öffentlichen Musikschulen stehen vor drei nie dagewesenen Herausforderungen:

  1. Sie müssen ihre Personalstruktur grundlegend ändern und viele Festanstellungen schaffen. (Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts, sog. „Herrenberg-Urteil“)
  2. Sie müssen die Kooperationen mit öffentlichen Schulen und Trägern der Ganztagsangebote verstetigen und in Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab dem Jahr 2026 ausbauen.
  3. Sie müssen die Zugänglichkeit zu ihren Angeboten erhöhen besonders in Hinblick auf soziale Diversität.

Gerade unter den genannten Herausforderungen benötigen die Musikschulen dringend Unterstützung von den Kommunen und dem Land Schleswig-Holstein. Dazu brauchen wir das im Koalitionsvertrag vereinbarte Musikschulfördergesetz. Die Vorlage des Entwurfes war durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag zum zweiten Quartal 2024 beschlossen1 und ist nun durch die Regierung auf unbestimmt vertagt worden.

„Wir werden die Musikschulen des Landes durch ein Musikschulfördergesetz nachhaltig absichern.“ An diese Zusage aus dem Koalitionsvertrag muss sich die Regierung halten.

Das Musikschulfördergesetz muss jetzt kommen!