Das Förderprojekt „Veranstaltungen des Zusammenwirkens von Laien und professionellen Musikern“ verfolgt das Ziel, in Konzerten, Workshops, Festivals sowie öffentlichen Improvisationen und Performances Laienmusiker und professionelle Musiker zu gemeinsamen Aktionen zusammenzuführen. Diese Aktionen sind im Sinne einer Zusammenarbeit von Laien und professionellen Musikern mit gegenseitigem Dazu-Lernen zu verstehen, nicht als Ergänzung eines Laienensembles durch begleitende Berufsmusiker. Konzerte von Laienchören mit begleitenden Berufs-Instrumentalisten werden nicht gefördert.
Zuschüsse zu Honoraren, Technikkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation sollen den Veranstalterinnen und Veranstaltern einen Anreiz bieten, solche kooperativen Veranstaltungen in die Konzertprogramme einzubinden und somit zu ihrer verstärkten Präsenz in der Öffentlichkeit beizutragen.

Träger
Die Veranstaltungen werden vom Ministerpräsidenten des Landes NRW gefördert. Die Durchführung und Abwicklung der Fördermaßnahme wurde dem Landesmusikrat NRW übertragen.

Antragsteller/in und Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vereine, Musikinitiativen und Künstlergruppen der Laienmusik, die als GbR oder in anderer Rechtsform ansprechbar sind. Die Veranstaltung muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

Antragsverfahren und Zuschüsse
Die Zuschüsse zu Honoraren, den Kosten für Technik, der Öffentlichkeitsarbeit und der Organisation sind mit dem beiliegenden Antragsformular zu beantragen. Die Honorare für professionelle Musiker dürfen nicht mehr als 30 % des Kostenplans ausmachen. Der beantragte Zuwendungsbetrag darf nicht unter 2.000 € liegen.

Über die Auswahl der zu fördernden Projekte und die Höhe der Zuschüsse entscheidet eine Kommission, die aus vier Experten für die musikalischen Genres der Gegenwart und dem Musikreferenten der Staatskanzlei besteht.

Der Landesmusikrat teilt dem/der Antragsteller/in zunächst die Höhe der Zuwendung schriftlich mit. Der/die Antragsteller/in hat erkennbare Abweichungen vom Kosten- und Finanzierungsplan vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
Die abschließende Höhe des Zuschusses wird nach Durchführung der Veranstaltung anhand des von dem/der Zuschussempfänger/in zu erstellenden Verwendungsnachweises ermittelt und auf das angegebene Konto überwiesen. Dieser Verwendungsnachweis muss eine Auflistung aller tatsächlich entstandenen Kosten und Einnahmen sowie grundsätzlich alle Originalbelege enthalten. In Absprache mit dem Landesmusikrat kann von der Vorlage der Belege, die nicht die geförderten Positionen betreffen, im Einzelfall abgesehen werden. Alle Belege müssen aber für eine mögliche weitergehende Prüfung aufbewahrt werden.

Leistungen des Veranstalters
Veranstalter/innen, denen ein Zuschuss zu „Veranstaltungen des Zusammenwirkens von Laien und professionellen Musikern“ gewährt wurde, verpflichten sich, im Programm sowie in der Werbung für das betreffende Konzert auf die Förderung durch folgenden Wortlaut zu verweisen:

Gefördert vom Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
durch den Landesmusikrat NRW.

Zusätzlich sind die Logos des Landesmusikrats und des Ministerpräsidenten abzudrucken. Printvorlagen sind per E-Mail beim Projektbüro erhältlich. Sollten die Plakate, Kataloge etc. mehrfarbig gedruckt sein, so ist auch das NRW-Signet farbig abzudrucken. Die Nicht-Beachtung kann zu Rückforderungen der Zuwendung führen.

Nach Durchführung des Konzertes sind dem Landesmusikrat zwei Exemplare des Konzertprogramms, jeweils ein Exemplar der in diesem Zusammenhang erstellten Werbemittel, Plakate, Presseankündigungen und -berichte sowie, wenn möglich, ein Mitschnitt des Konzertes auf Kassette/CD zuzusenden.

Anträge für Projekte, die ab dem 15. April stattfinden, bitte bis zum 27. März an den
Landesmusikrat NRW
Frau Annette Angermann
Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf
mail: a.angermann@lmr-nrw.de

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