Die Finanzkrise der Kommunen in NRW hat vielerorts ein Ausmaß erreicht, welches das Kulturleben in NRW nachhaltig schädigt. Nicht nur die kommunalen Kultureinrichtungen sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bedroht, auch die Unterstützung der freien Träger in Kunst und Kultur ist dort kaum noch möglich, wo mancher Kämmerer und Haushaltspolitiker dazu neigt, dieses Gebiet bei Sparmaßnahmen vornan zu stellen.
Die NRW-Kulturamtsleiterkonferenz hat unter dem Titel „Umbau statt Abbau“ ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Kulturlandschaft in NRW vor dauerhaftem Schaden zu bewahren. Darunter sind auch Maßnahmen, die Reformen in der kommunalen Kulturpolitik initiieren sollen.
Der Landesmusikrat NRW begrüßt diese Vorschläge, auch diejenigen, die zu einer gesteuerten Veränderung der kulturellen Infrastruktur beitragen können. Sie lauten:
- Der Verbundbetrag des Landes an die Kommunen wird zukünftig erhöht und dieser Zusatzbetrag mit einer festen Bindung für Kultur und Bildung versehen (Kulturpauschale).
- Das Land wird aufgefordert, durch ein Fördergesetz zur kulturellen
Bildung und mit zusätzlichen Mitteln außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs die kulturelle Bildung in der Kommune zu unterstützen. Das Fördergesetz ist so zu gestalten, dass auch HSK- und Nothaushaltskommunen mit prekärer Haushaltslage teilhaben können. - Diesen Gemeinden darf der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln
nicht länger verwehrt werden. Hier können eine 100 % Förderung oder ein Ersetzen des Eigenanteils durch Sponsormittel erfolgen. - Herausragende Kultureinrichtungen mit regionaler, landes- oder
bundesweiter Strahlkraft müssen auch bei schwierigen Haushaltssituationen in gemeinsamer Anstrengung von Land und Kommunen erhalten werden, damit die Kulturlandschaft als Ganzes keinen Schaden nimmt. - Die Kommunen sind aufgefordert, ihre kulturellen Angebote und
Infrastruktur unter folgenden Aspekten auf den Prüfstand zu stellen:
– Zielgruppenorientierung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – Regionale Arbeitsteilung und Schwerpunktbildung – Künstlerische Qualität – Sicherung von Arbeitsplätzen im kulturellen und kulturwirtschaftlichen Bereich – Wahrung der Zugangsmöglichkeiten zu kulturellen Einrichtungen und kultureller Vermittlungsarbeit.
Das Präsidium des Landesmusikrats NRW hat in seiner Sitzung vom 4. November 2009 beschlossen, sich diesen Vorschlägen anzuschließen und sie zu unterstützen. Sie bieten eine aussichtsreiche Möglichkeit, aus der Krise der maßgeblich von den Kommunen getragenen öffentlichen Pflege von Kunst und Kultur herauszukommen.
Die Kulturamtsleiterkonferenz empfiehlt den Kommunen, die bürgerschaftliche Kompetenz von Kulturbeiräten und Fördervereinen sowie Sponsoren und Stiftungen in diesen Prozess einzubeziehen. Der Landesmusikrat NRW fügt diesen Anregungen die dringende Empfehlung hinzu, auch das ehrenamtliche Engagement in kulturellen Vereinen und Verbänden einzubeziehen.
Bürgerschaftliche Initiativen sind für Kunst und Kultur in den Städten und Gemeinden unverzichtbare Substanz.
Im Namen des Präsidiums des Landesmusikrats NRW
Prof. Dr. Werner Lohmann
Präsident des Landesmusikrat NRW