"Verfassungsrechtlich und gesellschaftspolitisch folgenschwer"
Die Landesmedienanstalten haben sich kritisch zu der geplanten Neufassung des Hamburger Mediengesetzes (HbgMedG) geäußert. Mit dem vorliegenden Entwurf werde der bisherige Konsens der Bundesländer über die Ausgestaltung der Rundfunkordnung in Deutschland von Hamburg einseitig aufgekündigt, warnte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) am 20.5.2003 im Anschluss an eine Sitzung in Wiesbaden. Wenn an den privaten Rundfunk keine inhaltlichen Anforderungen mehr gestellt würden, würden die Privatsender aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entlassen. Das sei verfassungsrechtlich bedenklich und gesellschaftspolitisch folgenschwer. Nicht ohne Grund sei der Rundfunk wegen seiner konstituierenden Bedeutung für die pluralistische Demokratie verfassungsrechtlich geschützt. Ohne gesetzliche Ausgestaltung des Programmauftrags auch der Privatsender müsse diese Aufgabe in Zukunft allein der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllen. Kritisiert wurde von der DLM auch die Beschneidung der Aufgaben der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) und die erhebliche Einschränkung ihrer Geldmittel. Die Landesmedienanstalten warnten, wenn eine Anstalt vom Gesetzgeber zu einem "ungleichen Partner" gemacht werde, würde die "föderale Kooperation" der Landesmedienanstalten und ihre Arbeit "zu Gunsten der Weiterentwicklung des Privatfunks insgesamt" Schaden nehmen.

Der Hamburger Senat hat am 29.4.2003 einen Gesetzentwurf für eine Neufassung seines Landesmediengesetzes beschlossen, mit der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Privatsender verbessert und die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der Veranstalter gestärkt werden sollen. Die in Hamburg regierende Koalition aus CDU, FDP und PRO will durch die Neuregelung nach eigener Darstellung "die nach heutiger Sicht nur noch schwer begreifliche Überregulierung im Privatrundfunk" beenden. Kernbestandteile der Reform sind ein erleichtertes Zulassungsverfahren für neue Veranstalter, Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands der HAM und ein Wechsel bei der Trägerschaft des so genannten "Offenen Kanals" in der Hansestadt. Er soll in Zukunft nicht mehr von der HAM, sondern in Art eines Ausbildungskanals von der Hamburg Media School (HMS) betrieben werden. Der Hamburger Senat erhofft sich davon eine wesentliche Verbesserung von Ausbildungsgängen im Medienbereich. Der Kanal soll aber weiter auch für Zwecke der Bürgerbeteiligung zur Verfügung stehen. Die Verpflichtung privater Hörfunksender, einen bestimmten Teil ihrer Sendezeit für Wortprogramme zu nutzen, soll nach dem Willen des Senats ganz fallen. Falls dieser Vorschlag in der Hamburger Bürgerschaft eine Mehrheit finden sollte, wären in dem Stadtstaat in Zukunft auch reine Musiksender möglich. Das neue Hamburgische Mediengesetz könnte bereits zum 1.1.2004 in Kraft treten.

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