Angesichts der aktuellen Entwicklungen verständigen sich die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die kommunalen Spitzenverbände auf eine gemeinsame Erklärung, um  Antisemitismus und Rassismus im öffentlich geförderten Kulturbetrieb zu verhindern. Alle Beteiligten bekräftigten dabei, auch vor dem Hintergrund aktueller Geschehnisse, ihr Bekenntnis, sich entschieden jenen entgegenzustellen, die die Ideologie des Israelhasses und des Antisemitismus vertreten.

Absätze

„Kunstfreiheit ist unverhandelbar, aber ebenso entschlossen sind wir im Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus. Deshalb wollen wir die Förderbedingungen schärfen und alle im Kulturprozess Arbeitenden sensibilisieren.“
Autor
Timon Gremmels, Vorsitzender der Kultur-MK und Hessischer Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Zuvor haben sich die Kulturministerinnen und -minister sowie -senatoren der Länder heute mit dem israelischen Botschafter, seiner Exzellenz Ron Prosor erneut getroffen und ihre Gespräche vom 11. Oktober 2023, nur wenige Tage nach den terroristischen Angriffen der Hamas, fortgesetzt. Der Austausch konzentrierte sich insbesondere auf die Erörterung verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Möglichkeiten im Kulturbereich zur Bekämpfung von Antisemitismus und Israelfeindlichkeit.

Timon Gremmels, Vorsitzender der Kultur-MK und Hessischer Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: „Kunstfreiheit ist unverhandelbar, aber ebenso entschlossen sind wir im Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus. Deshalb wollen wir die Förderbedingungen schärfen und alle im Kulturprozess Arbeitenden sensibilisieren, damit sie ihrer Verantwortung für ein diskriminierungsfreies Umfeld in Kunst und Kultur gerecht werden können.“

Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien: „Es ist ein gutes und wichtiges Signal, dass sich Bund, Länder und Kommunen heute auf eine gemeinsame Position zur Freiheit der Kunst und der Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und jeder Form von Menschenfeindlichkeit im Kulturbereich verständigt haben. Damit wollen wir Ebenen- und auch Parteiübergreifend Orientierung für die Kultur in Deutschland geben. Dabei geht es um präzisere Förderbedingungen, wo nötig, sowie insbesondere um Sensibilisierungen durch Fortbildungen und Workshops wie auch Code of Conducts, die in Eigenverantwortung von den geförderten Einrichtungen und Projekte erarbeitet werden sollen.“

Der Erklärung vom 13.03.2024 lautet wie folgt:

Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur

Strategien gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb

Die Freiheit der Kunst gehört zu den elementaren Prinzipien unseres Grundgesetzes und ist damit Grundlage unserer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft. Mit ihrer Gemeinsamen Erklärung zur kulturellen und künstlerischen Freiheit vom 13.03.2019 haben sich die Kulturministerinnen und -minister und die Kultursenatorinnen und -senatoren der Länder bei der Konstituierung der Kulturministerkonferenz deutlich dazu bekannt.

Für die öffentliche Förderung von Kunst und Kultur bedeutet die Wahrung der Kunstfreiheit, dass für Kunst, die sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegt, keine inhaltlichen Vorgaben des Staates gelten dürfen und der Staat bei der Abforderung von konkreten Bekenntnissen als Auflage von Zuwendungen Zurückhaltung üben sollte.

Zugleich ist die Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit Verpflichtung des Staates. Deshalb muss sichergestellt sein, dass öffentliche Gelder nicht dazu missbraucht werden, antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Kunst- und Kulturprojekte zu finanzieren.

Länder, Bund und Kommunen halten es daher für geboten, gemeinsam Regelungen und Mechanismen zu entwickeln, die diesem schwierigen Spannungsfeld gerecht werden. Sie vereinbaren folgende Eckpunkte:

  1. Förderbedingungen präzisieren: Länder, Bund und Kommunen werden – soweit noch nicht erfolgt – rechtssichere Regelungen erarbeiten, die darauf abzielen, dass keine Projekte und Vorhaben gefördert werden, die antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Ziele verfolgen.
  2. Sensibilisierung sicherstellen: Kulturverwaltungen, staatliche Kultureinrichtungen und von den Ländern, dem Bund oder den Kommunen geförderte institutionelle Einrichtungen bieten Fortbildungen und Workshops zur Sensibilisierung im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und anderen menschenverachtenden Inhalten an. Die Kulturministerkonferenz bittet auch die Kulturstiftung der Länder, entsprechende Formate zu entwickeln.
  3. Eigenverantwortung stärken: Von geförderten Einrichtungen und Projekten wird erwartet, dass sie aus ihrer künstlerischen Verantwortung heraus Maßstäbe und Regeln erarbeiten, auf deren Grundlage Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit klar und entschlossen entgegengetreten wird.