Veranstalter von Konzerten in Nordrhein-Westfalen, bei denen Werke von Komponistinnen des Landes aufgeführt werden, haben auch 2009 wieder die Möglichkeit, eine Förderung beim Landesmusikrat zu beantragen; die Förderung von Kompositionsaufträgen ist ebenfalls möglich. Der maximale Förderbetrag beträgt jeweils 2.500 Euro. Die Förderung des Kompositionsauftrages im Jahr 2009 ist vorbehaltlich einer Aufführung des Werks bis zum 31.12.2010.

Ausschreibung und Antragsformular sind unter www.lmr-nrw.de eingestellt oder können beim Landesmusikrat NRW angefordert werden. Einsendeschluss ist der 31. März.

Bei dem aufgeführten Werk soll es sich um eine nach 1950 entstandene Komposition für die Besetzung Ensemble oder Kammerensemble oder um eine Aufführung bzw. Installation aus den Bereichen elektronische Musik, akustische Kunst oder Jazz handeln. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte und die Höhe der Zuschüsse entscheidet eine Fachjury, die als Qualitätskriterien insbesondere die Professionalität der beteiligten Künstlerinnen und die Innovativität des Ansatzes oder Kontextes des Kunstprojektes berücksichtigen wird.

Die Verteilung der Geschlechter hängt auch im Musikleben von verschiedenen Rollen und Erwartungen ab. Es gibt immer noch Bereiche, die auffallend männlich dominiert sind, einer davon ist Komposition. Seit 1999 fördert das Land NRW über den Landesmusikrat Konzerte, die Künstlerinnen des Landes zu mehr Aufführungsmöglichkeiten und damit zu mehr Bekanntheit verhelfen sollen.

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