Der baden-württembergische Kultusminister Andreas Stoch MdL hat dem Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn die notwendigen neun Lehrerdeputate für die Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium zugesagt. "Mit diesem Angebot können junge Menschen mit besonderen musikalischen Begabungen bestmöglich gefördert werden", sagten Kultusminister Andreas Stoch MdL und Kunststaatssekretär Jürgen Walter MdL. Mit der Zusage kämen die jahrelangen Bemühungen sämtlicher Beteiligten zu einem guten Abschluss. Die Stadt Stuttgart als Schulträger habe jetzt Planungssicherheit. Die drei Partner Gymnasium, Musikhochschule und Musikschule könnten nun die Arbeiten am gemeinsamen pädagogischen Konzept fortführen, erklärten der Kultusminister und der Kunststaatssekretär und dankten der Stadt für ihre große Investitionsbereitschaft.
Schülerinnen und Schüler, die musikalische Hochleistungen erbringen, sollen an dem Stuttgarter Gymnasium künftig die schulischen Anforderungen mit einer zusätzlichen Ausbildung an der Musikhochschule Stuttgart vereinbaren können. Dafür wird am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium ab dem Schuljahr 2013/2014 ein dritter Zug eingerichtet. Das Angebot gilt auch für Kinder und Jugendliche mit musikalischen Hochleistungen aus anderen Schularten. Das Gymnasium arbeitet bei der Gestaltung dieses neuen Angebots eng mit der Stuttgarter Musikschule und der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart zusammen.
Der Bedarf für das künftige Musikgymnasium ist nach Einschätzung des Kultusministeriums groß. Allein bei der Musikhochschule Stuttgart sind derzeit 40 Jungstudierende in der Ausbildung, die jünger als 18 Jahre sind und sich zugleich noch an einer allgemein bildenden Schule auf ihren Abschluss vorbereiten. Die Musikschule und die Musikhochschule gehen von weiteren 40 bis 50 Schülerinnen und Schülern aus, die für die Aufnahme in eine musikalische Hochleistungsförderung geeignet sind. Voraussetzung für die Aufnahme in das Musikgymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung. Schülerinnen und Schüler, die das Musikgymnasium erfolgreich abgeschlossen haben, können einen Bachelor-Studiengang Musik in verkürzter Zeit absolvieren.
Das Musikgymnasium startet im kommenden Schuljahr mit einer 5. Klasse, um dann bis zum Schuljahr 2020/2021 nach und nach die weiteren Klassenstufen aufzubauen. Neben den allgemein bildenden Fächern erhalten die Schülerinnen und Schüler zusätzlichen Unterricht, etwa in einem instrumentalen oder vokalen Hauptfach, den Fächern Hörerziehung, Musiktheorie und Musikgeschichte, dem Pflichtfach Klavier sowie in Stimmbildung/Gesang und Schlagtechnik/Dirigieren. Zudem bekommen die Schüler Gelegenheit, Unterrichtsinhalte nachzuholen, die sie aufgrund musikalischer Verpflichtungen wie Proben oder Wettbewerben versäumt haben. Die Stundentafel ist so angelegt, dass den Schülerinnen und Schülern auch ausreichend Zeit zum Üben zur Verfügung steht. Dafür können sie Proberäume am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium, der Musikschule und der Musikhochschule nutzen. Auch bei der Ensemblearbeit werden die drei Partner eng kooperieren. So können Schüler höherer Klassenstufen im Hochschul-Sinfonieorchester mitwirken.
Das Kultusministerium stellt für die Einrichtung des Musikgymnasiums bis 2020/2021 insgesamt neun Lehrerdeputate zur Verfügung – für die beiden kommenden Schuljahre jeweils 1,5 Deputate, ab dem Schuljahr 2015/2016 bis 2020/2021 je ein weiteres. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst steuert bis 2020/2021 insgesamt 58 Deputatsstunden von Akademischen Mitarbeitern bei, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Freigabe.
Absätze