Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg erhalten mehr Flexibilität in der Vergütung ihrer Lehrbeauftragten. Wie das Wissenschaftsministerium den Hochschulen jetzt mitteilte, können den Lehrbeauftragten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel höhere Stundensätze gewährt werden. Grundlage hierfür ist eine Entscheidung des Finanzministeriums, die Vergütungsregelungen aus dem Jahr 2001 entsprechend abzuändern.

Der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Dietrich Birk, bezeichnete diese Entscheidung als wichtigen Schritt. „Die Lehrbeauftragten leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für den Unterrichtsbetrieb an den Musikhochschulen. Mit der neuen Vergütungssituation haben die Hochschulen nun den notwendigen Spielraum, das Engagement der Lehrbeauftragten angemessener würdigen zu können.“

Der neuen Regelung zufolge können die Vergütungssätze bis zu 55 Euro für eine Einzelstunde betragen, in Mängelbereichen bis zu 66 Euro. Die Stundensätze betrugen zuletzt zwischen rund 28 und 40 Euro. Sie waren seit 1987 nicht angepasst worden. Das Finanzministerium hatte im Jahr 2001 die Möglichkeit eingeräumt, die Stundensätze um bis zu 30 Prozent zu erhöhen.

Lehrbeauftragte unterrichten im gesamten Fächerspektrum der Hochschulen und decken damit einen großen Teil des Unterrichts ab. Besonders die Musikhochschulen des Landes verfügen über einen hohen Anteil an Lehrbeauftragten.