Mit großem Interesse verfolgt der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, den Reformprozess der Kultusministerkonferenz (siehe http://www.kulturrat.de/themen/reform-kmk.htm).
In ihrem jüngsten Reformpapier bekennt sich die Kultusministerkonferenz ausdrücklich zu ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung in bildungs-, hochschul- und kulturpolitischen Fragen. Mit den Reformen wird sowohl die Kritik an der Kleinteiligkeit der Beschlüsse als auch dem Einstimmigkeitsprinzip aufgenommen. Als wesentliche Aufgabe beschreibt die Kultusministerkonferenz die Qualitätssicherung im Bildungswesen. Das Einstimmigkeitsprinzip soll künftig nur noch bei finanzwirksamen Beschlüssen sowie Beschlüssen zur Einheitlichkeit und Mobilität im Bildungswesen gelten. Alle anderen Beschlüsse zu Stellungnahmen, Empfehlungen, Berichten und Projektinitiativen können mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Innerhalb kürzester Zeit hat die Kultusministerkonferenz einen spürbaren Reformprozess begonnen. Die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip in vielen Bereichen wird frischen Wind in die Arbeit der Kultusministerkonferenz bringen und sie schneller und handlungsfähiger machen. Die Kultusministerkonferenz befreit sich endlich vom Joch der Einstimmigkeit.“
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