Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von Festivals, Reihen und ähnlichen Vorhaben aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und präsentiert werden.
Neben der bereits bekannten ein- bis zweijährigen Förderung für Festivals und Reihen (Spartenoffene Förderung) wird eine neue vierjährige Förderung für Festivals und Reihen, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind, vergeben. Ziel der neuen vierjährigen Förderung ist, Festivals und Reihen, die sich in der Vergangenheit durch künstlerische Qualität, ein besonderes Profil und thematische Schwerpunktsetzung etabliert haben, langfristige Planungssicherheit zu verschaffen.
Ausgeschrieben werden demnach:
• Festivals und Reihen, ein- und zweijährig 2019/2020 (bisher "Spartenoffene Förderung“)
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der Freien Szene gefördert werden. Gefördert werden Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben) oder Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen.
Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen.
Die Bewerbungsfrist für die ein- und zweijährige Förderung von Festivals und Reihen 2019/2020 endet am 3. Dezember 2018 um 18:00 Uhr.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/ein-und-zweijaehrige-festivals-und-reihen/
Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Link zum Online-Formular: https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice/main?fb=9&pr=9.3.2
• Festivals und Reihen, vierjährig 2020-2023 (NEU)
Mit den Mitteln sollen stadtpolitisch relevante Festivals und Reihen gefördert werden, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind. Gefördert werden Festivals und Reihen die in Berlin entwickelt und präsentiert werden und die sich durch ihre überregionale/internationale Strahlkraft auszeichnen (z.B. durch entsprechende Kooperationen, Netzwerke, Beteiligte). Die Bewerbung für die Förderung umfasst einen Zeitraum von vier Jahren.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine zweimalige öffentliche Förderung des Festivals oder der Reihe z.B. durch Land, Bund, EU innerhalb der letzten fünf Jahre.
Für die vierjährige Förderung wird ein unabhängiges fünfköpfiges Expertengremium berufen, das über einen angemessenen Zeitraum die Berliner Festivals und Reihen evaluiert. Mit einer Förderentscheidung ist im Sommer 2019 zu rechnen.
Die Bewerbungsfrist für die vierjährige Förderung von Festivals und Reihen 2020-2023 endet am 15. Januar 2019 um 18:00 Uhr.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/vierjaehrige-festivals-und-reihen/
Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Link zum Online-Formular: https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice/main?fb=9&pr=9.3.3
Mitte November werden zwei Informationsveranstaltungen für Antragsteller*innen (mit Anmeldung – begrenzte Raumkapazität) stattfinden Der Link zur Anmeldung wird zu gegebener Zeit auf der Website der Kulturverwaltung veröffentlicht.