Ein Jahr nach der Vorstellung des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters ein positives Fazit der Hilfen gezogen. Von der ersten Kulturmilliarde waren bei der letzten Erhebung zum Stichtag 15. April 2021 rund 93 Prozent den mittelausreichenden Stellen für konkrete Bewilligungen zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 50 Millionen Euro, die fest für bereits in Planung befindliche Programme reserviert sind. Damit sind von der ersten Kulturmilliarde mehr als 975 Millionen Euro effektiv verplant. Bewilligt waren zum 15. April 2021 mehr als 675 Millionen Euro, von denen rund 250 Millionen Euro zur Auszahlung abgerufen waren.
Dazu sagt Kulturstaatsministerin Monika Grütters: "NEUSTART KULTUR ist das bisher größte Konjunkturprogramm für die Kultur in der Geschichte der Bundesrepublik. Keine andere Branche hat in der Pandemie vergleichbar maßgeschneiderte Hilfen erhalten. Die Hilfen haben sich als passgenau und erfolgreich erwiesen: Über 50.000 Anträge wurden bearbeitet, beinahe die gesamte erste Kulturmilliarde ist effektiv verplant und mehr als zwei Drittel bewilligt. Davon profitieren bundesweit unzählige Künstlerinnen, Künstler und Kultureinrichtungen. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten ein wichtiges Hoffnungssignal für die Kulturbranche sowie ein starkes Zeichen der Wertschätzung für ihre Arbeit und der Anerkennung der besonderen Opfer, die sie in dieser Krise erbringen musste.“
Bei den im Rahmen von NEUSTART KULTUR vergebenen Förderungen handelt es sich nicht um Nothilfen, sondern um Projektmittel, die zur Planung und Umsetzung konkreter kultureller Neustart-Aktivitäten, Veranstaltungen und pandemiebedingter Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die bewilligten Projektmittel werden hierbei nicht im Ganzen ausbezahlt, sondern aufgrund der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen von den Empfängern grundsätzlich für höchstens die nächsten sechs Wochen entsprechend dem Umsetzungsstand tranchenweise abgerufen.
Weil vor allem viele Veranstaltungen wegen der von November 2020 bis teilweise zum heutigen Tage andauernden erheblichen Einschränkungen und Schließungen noch nicht stattfinden konnten, haben sich zwangsläufig die Mittelabrufe hierfür vorübergehend verzögert oder verringert. Sobald die Realisierung eines Projektes nunmehr aufgrund der Lockerungen voranschreitet und konkrete Kosten entstehen, stehen die Mittel zur Verfügung und fließen ab. Die Programmmittel sind bis Ende 2022 verwendbar.
Bei der Umsetzung der über 60 spartenspezifischen Einzelprogramme wird die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) von rund 40 Kulturverbänden und -fonds unterstützt, die die Bedürfnisse der jeweiligen Branchen am besten kennen. Diese übernehmen den direkten Kontakt mit den Antragstellenden und die anschließende Bewilligung.
Für den Sommer 2021 stehen nun auch die Mittel der im Frühjahr 2021 beschlossenen zweiten Kulturmilliarde zur Verfügung. Neben Stipendienprogrammen ist beispielsweise das neue Programm "Kultursommer“ der Kulturstiftung des Bundes gestartet, das mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise vor Ort bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms unterstützt. Dies wird insbesondere freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, den Freien Szenen, lokalen Kulturakteuren und Bündnissen sowie der ansässigen Kultur- und Veranstaltungsbranche zugutekommen.
Eine erhebliche weitere spezifische Unterstützung des Kulturbereichs in Höhe von 2,5 Milliarden Euro hat das Bundeskabinett in der letzten Woche mit dem "Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ auf den Weg gebracht. Dieser wird von der BKM bewirtschaftet und gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen und den Ländern umgesetzt. Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, sowie einer Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung seit Beginn der Pandemie eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen, um gerade die finanziellen Nachteile für den Kulturbereich und die Kreativen so weit wie möglich abzufedern. Dazu zählen die Neustarthilfe für Soloselbstständige einschließlich der Hilfe für kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, die Überbrückungshilfen, der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld und zur Grundsicherung, die Anhebung der Zuverdienstgrenze in der Künstlersozialversicherung (KSV) sowie die deutliche Erhöhung des Bundesszuschusses zur KSV, um den Beitragssatz stabil zu halten.
Schließlich wurde – auch hier durch den massiven Einsatz der BKM - die Möglichkeit geschaffen, dass vom Bund geförderte Kultureinrichtungen den Künstlerinnen und Künstlern Ausfallhonorare zahlen können, wenn die Engagements wegen Corona abgesagt werden mussten.