Pressefoto Claudia Roth
Die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth  
Photo:  J. Konrad Schmidt  /  BKM

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am
27. Januar erklärt Kulturstaatsministerin Claudia Roth vorab:

„Der 27. Januar steht für das millionenfache Leid der Menschen, die dem systematischen Vernichtungswillen des nationalsozialistischen Deutschlands zum Opfer fielen, aber auch für die Traumata der Überlebenden und ihrer Nachkommen. Heute – 79 Jahre nach der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz – befinden wir uns in einer Lage, in der die Erinnerung an das unvergleichliche Menschheitsverbrechen des Holocaust und seiner schrittweisen Ermöglichung in den Jahren zuvor mehr denn je lebendig gehalten werden muss. Dies ist eine staatliche wie gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Diese Erinnerung lebendig zu halten, ist nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 wichtiger denn je. Umso mehr angesichts der sehr besorgniserregenden Zunahme antisemitischer Taten hierzulande. Das unterstreicht in bitterer Weise die Notwendigkeit, unsere Erinnerungskultur fortzuentwickeln und noch breiter aufzustellen. Es gilt, die ganze heutige Gesellschaft in ihrer Vielfalt und Breite wirkungsvoll zu erreichen und mit einzubeziehen. Immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen können ihren so unschätzbaren Beitrag für die Erinnerungsarbeit leisten, dem muss ein Erinnern für die Zukunft Rechnung tragen. Außerdem brauchen wir eine Erinnerungskultur, die gerade in diesen Zeiten auch stärker europäisch ausgerichtet ist und den Rahmenbedingungen der zunehmend digitalisierten Gesellschaft entspricht.

Absätze
„Wir müssen Antisemitismus in allen Bereichen noch wirkungsvoller entgegentreten, hier ist auch die Kultur gefordert. Gerade jetzt sollten wir das zu unserem Glück wieder so reiche und vielfältige jüdische Leben in unserem Land noch sichtbarer und hörbarer machen und auch die kulturelle Zusammenarbeit mit der Kunst- und Kulturszene in Israel verstärken.“
Autor
Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Mit dem Artikel 1 setzt unser Grundgesetz, das in diesem Jahr 75 Jahre alt wird, einen klaren Kontrapunkt zum Terror des nationalsozialistischen Deutschlands: Die Würde des Menschen ist unantastbar! Diese eindeutige Verpflichtung auf den Schutz der Menschenwürde – und zwar der Würde jedes Menschen unabhängig von seiner Religion, von seiner Herkunft, von seiner sexuellen Orientierung – bildet die Grundlage unseres demokratischen Gesellschaftsmodells.
 
Es ist deshalb ein sehr wichtiges und starkes Zeichen, dass in diesen Tagen so viele Menschen couragiert ihre Stimme erheben gegen Rechtsextremismus, Diskriminierung, Rassismus, Ausgrenzung, Verfolgung und Vertreibung. Die vielen Bürgerinnen und Bürger, die derzeit auf die Straßen gehen, machen sehr deutlich, dass sie Demokratiefeinden, Rechtsstaatsverächtern und Gegnern einer Gesellschaft der Vielfalt, die unser friedliches Zusammenleben in Freiheit bedrohen, entgegentreten und unser Land nicht überlassen werden.“