Zu dem Heidelberger Appell“ von 1300 Autoren erklärte Staatsminister Bernd Neumann: „Ich nehme die Initiative gegen die massenhafte Digitalisierung von und deren Veröffentlichung im Internet durch Google sehr ernst. Eine Lösung allein in Deutschland wird jedoch nicht gelingen. Ich habe deshalb das Thema auf die Tagesordnung bei dem nächsten europäischen Kulturministerrat am 11. und 12. Mai 2009 in Brüssel setzen lassen, um möglichst ein gemeinsames europäisches Vorgehen zu erörtern.
Das Verhalten von Google widerspricht unserem europäischen Urheberrechtsverständnis, das aus guten Gründen die Einwilligung des Urhebers vor einer solchen digitalen Nutzung voraussetzt. In dieser Situation ist es wichtig, dass die zuständige Verwertungsgesellschaft, die VG Wort, und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Interessenvertretung für die Rechteinhaber wirksam wahrnehmen. Die Rechte am geistigen Eigentum müssen auch im Internet wirksam geschützt werden. Ich werde mich für deren Schutz einsetzen.
Neben den juristischen Aspekten ist die Verfahrensweise von Google auch kultur- und medienpolitisch problematisch. Wir sind uns auf europäischer Ebene einig, dass mehr legale Online-Inhalte zur Verfügung gestellt werden müssen. Unser Anliegen ist es schon, dass kulturelle Inhalte einem möglichst breiten Publikum zugänglich gemacht werden sollten, aber dies muss im Rahmen des Urheberrechts geschehen.
Außerdem muss bedacht werden, dass Bücher, sonstige Kulturgüter und wissenschaftliche Daten abgesehen von der urheberrechtlichen Relevanz Teil der kulturellen Identität einer Nation und damit genuin öffentliche Güter sind. Deshalb ist es wichtig, dass die digitale Verfügungsgewalt über solche Bestände auf nationaler und europäischer Ebene auch in öffentlicher Verantwortung bleibt. Hier sollen unter anderem die Europäische Digitale Bibliothek – die so genannte Europeana - und die Deutsche Digitale Bibliothek helfen. Sie entscheiden unabhängig von kommerziellen Gesichtspunkten, welche Digitalisate aus ihren Beständen der Öffentlichkeit zu welchen Konditionen zugänglich gemacht werden. Die Gefahr eines Informationsmonopols ist auch aus medienpolitischer Sicht problematisch, da unsere Verfassung den Staat verpflichtet, die Vielfalt von Medien und Medieninhalten zu gewährleisten. Diese Verantwortung des Staates enthebt naturgemäß nicht Rechteinhaber und Rechtenutzer der Aufgabe, hier verträgliche, konsensuale Lösungen zu finden. Da dies auf nationaler Ebene kaum möglich ist, werde ich dieses Thema beim nächsten Kulturministerrat in Brüssel mit dem Ziel eines möglichst gemeinsamen europäischen Vorgehen zur Sprache bringen.“
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