Anlässlich der für heute vorgesehenen Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2013 durch den Deutschen Bundestag erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: „Aufgrund der zwingenden europarechtlichen Vorgaben der EU-Kommission drohte eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für den Kunsthandel auf 19 Prozent, welche dessen Wettbewerbsfähigkeit spürbar belastet hätte. Auf intensives Betreiben des BKM ist es gelungen, mit der Einführung der pauschalen Margen-besteuerung eine Lösung – ähnlich den Regelungen in Frankreich – zu finden, die in der Konsequenz dazu führt, dass keine wesentlichen Verschlechterungen für den Kunsthandel eintreten. Ein Inkrafttreten Anfang 2014 ermöglicht es der Branche zudem, ihre Abläufe rechtzeitig und mit entsprechendem Vorlauf umzustellen.“

Ebenfalls erfolgreich hat sich der Kulturstaatsminister zugunsten der freien Bühnenregisseure und -choreographen eingesetzt. Hierzu erklärte Bernd Neumann: „Durch die Regelung im Jahressteuergesetz wird sichergestellt, dass Bühnenregisseure und -choreographen an öffentlichen Bühnen, die in der künstlerischen Produktion eine entscheidende Rolle haben, künftig keiner Mehrwertsteuerpflicht mehr unterliegen. Hier wäre entsprechend einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes künftig der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben worden.“

Staatsminister Bernd Neumann begrüßte zudem, dass auch in Zukunft für Bildungseinrichtungen wie Musik-, Tanz- und Ballettschulen die Umsatzsteuerbefreiung erhalten bleibt. Bernd Neumann abschließend: „Das ist eine gute und richtige Entscheidung für die kulturelle Bildung.“